Gesetz der relativen Standortkonstanz

Gesetz der relativen Standortkonstanz
 

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Das von dem Botaniker Heinrich Walter 1953 aufgestellte Gesetz der relativen Standortkonstanz besagt: „Wenn innerhalb des Wohnbezirks oder Areals einer Pflanzenart das Klima sich in einer bestimmten Richtung ändert, so tritt bei dieser Art ein Wuchsort- oder Biotopwechsel ein, durch den die Klimaänderung mehr oder weniger aufgehoben wird“.


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