Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst
- Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst
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Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst, auch Hilfsdienstgesetz genannt, wurde von der Obersten Heeresleitung im Rahmen des Hindenburg-Programms veranlasst und sollte Kräfte für den Krieg mobilisieren und der revolutionären Bewegung entgegenwirken. Es trat am 5. Dezember 1916 in Kraft (RGBl. S. 1333). Alle Männer zwischen dem 17. und dem 60 Lebensjahr, welche nicht zur Armee eingezogen worden waren oder nicht vor 1916 in einem agrarischen oder forstwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hatten, wurden nach diesem Gesetz verpflichtet, in der Rüstungsindustrie oder in einem kriegswichtigen Betrieb zu arbeiten. Da durch dieses Gesetz die freie Wahl des Arbeitsplatzes aufgehoben wurde, konnten Menschen zum vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet werden und somit politisch ausgeschaltet werden.
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- Rechtsquelle (Deutsches Kaiserreich)
- Deutschland im Ersten Weltkrieg
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