Gesinnungstest

Gesinnungstest
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Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, bei der das staatsbürgerliche Wissen eines Einbürgerungswilligen im Hinblick auf die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in dem die Einbürgerung erfolgt, getestet werden soll. Der Test wird in der Regel von einer Behörde, die über die Einbürgerung zu entscheiden hat, abgenommen. Zahlreiche Diskussionen gibt es über den genauen Inhalt dieser Tests. Insbesondere in Deutschland wurde diskutiert, ob die Abfrage von Meinungen und Gesinnungen zugelassen werden soll, was jedoch mit der Einführung des bundesweit einheitlichen Tests 2008 verneint wurde.[1]

Einbürgerungstests gibt es unter anderem in den USA, in Kanada, in den Niederlanden, in Österreich sowie in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Die Einzelheiten zur Durchführung des Testes werden in der Einbürgerungstestverordnung geregelt. Er besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Dabei kommt ein Single-Choice-Verfahren zum Zuge, d. h. zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen genau eine als richtig gewertet wird.[1] Kritiker bemängeln, dass die Antwortmöglichkeiten teilweise ungenau oder sogar falsch sind.[2][3]

Der Test wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin im Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen entwickelt und am 8. Juli 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Test ist mit 25 Euro Gebühren belegt und kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzlich können die Bundesländer Einbürgerungsgespräche führen.

Aktuelle Diskussion in Deutschland

Der Ausdruck Einbürgerungstest wurde zunächst vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden verwendet, mit dem die Einstellung insbesondere von Muslimen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland überprüft werden soll. Mittlerweile zog auch das Bundesland Hessen nach, dessen Innenminister am 14. März 2006 einen „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen“ veröffentlichte.

Außerdem sollten Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Begriff Einbürgerungstest wurde gelegentlich auch für diese Sprachtests verwendet.

Verständigung in der Innenministerkonferenz

Einstimmig haben die Innenminister der Länder im Mai 2006 sich darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen können müssen und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungstest absolvieren müssen. Dazu sollen Einbürgerungskurse angeboten werden, deren Besuch allerdings freiwillig ist.

Eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinsichtlich der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Danach werden nunmehr Sprachkenntnisse nach dem Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form gefordert.

Im Hinblick auf inhaltliche Kenntnisse „kultureller, politischer und historischer“ Art ist eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erst am 1. September 2008 in Kraft getreten. Seitdem ist eine zusätzliche Voraussetzung für den Einbürgerungsanspruch, dass der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.“ Weiter heißt es in dem Gesetz:

Auszug aus § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Die entsprechende Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 wurde inzwischen veröffentlicht.

Keine Einigkeit konnte zwischen den Innenministern darüber erreicht werden, ob bei der Einbürgerung ein Eid auf die Verfassung geleistet werden soll. Dadurch ist der Eid nicht zu Gegenstand der Rechtsverordnung geworden.

Hintergrund

Am 1. Januar 2000 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft, das unter Anderem sicherstellen soll, dass ein Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Formal geschieht dies durch die eigenhändige Unterzeichnung eines bundesweit einheitlichen Vordrucks durch den Antragsteller.

Das baden-württembergische Innenministerium bezweifelte allerdings die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern. Dabei wurde insbesondere auf eine Studie des Zentralinstituts Islam-Archiv-Deutschland verwiesen, nach der 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime das Grundgesetz für unvereinbar mit dem Koran halten würden. Das Innenministerium äußerte deshalb öffentlich Zweifel, „ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche“. Das Islam-Archiv hielt diese Interpretation für falsch und verwies darauf, dass die Studie eine steigende Akzeptanz des Grundgesetzes bei Muslimen gezeigt habe. Andere Wissenschaftler wie zum Beispiel Wilhelm Heitmeyer bezweifeln die Aussagekraft der Studie generell.

Wirkung

Im Jahr 2008 ist im Vergleich zu 2007 die Zahl der Einbürgerungen drastisch zurückgegangen (in Hamburg um 31 Prozent). Als Hauptursache hierfür werden die erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache bei Bewerbern um eine Einbürgerung angeführt.[4]

Inhalt und Umsetzung in Baden-Württemberg

Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen gestellt, die sich auf das Wesen der Demokratie, die Religionsfreiheit und religiöse Gefühle, die Terroranschläge von New York und Washington 2001 und Madrid 2004, Homosexualität und besonders auf das Rollenverständnis von Mann und Frau beziehen. Die Fragen werden dem Antragsteller nicht, wie in der öffentlichen Debatte oft dargestellt, schriftlich vorgelegt, sondern vorgelesen oder in ein Gespräch eingebunden. Nach einem bestimmten Punkteschlüssel werden die Antworten anschließend von der Staatsangehörigkeitsbehörde bewertet und können bei entsprechender Bewertung zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen.

Der Gesprächsleitfaden sollte ursprünglich nur bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens angewendet werden. Kurz vor der Einführung wurde seine Anwendung für alle Bewerber aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz und Muslime aus anderen Staaten vorgeschrieben, sowie für Bewerber, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.

Der Antragsteller wird weiter wie folgt hingewiesen:

„Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und – auch noch nach Jahren – zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.“

Gemäß einer Entscheidung des baden-württembergischen Innenministeriums vom Februar 2009 müssen Personen, die an einer Hochschule in Deutschland erfolgreich Jura, Politik oder Verwaltungswissenschaften studiert haben, den Einbürgerungstest ab sofort nicht mehr ablegen.

Öffentliche Debatte

Der Test führte zu Kritik muslimischer Verbände, insbesondere des Zentralrats der Muslime, der Grünen und Teilen der SPD. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte Zweifel an Sinn und Rechtsstaatlichkeit der Gesinnungsprüfung. Hauptvorwürfe sind die Stigmatisierung und Diskriminierung von Muslimen und der Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch wird bezweifelt, dass eine Verweigerung der Einbürgerung auf Grund dieses Einbürgerungstests einer juristischen Anfechtung standhalten würde oder ob trotz eines negativen Einbürgerungstests die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden müsste.

Am 19. Januar 2006 beschäftigte der Einbürgerungstest auch den Bundestag. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte eine Entschließung, nach der sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung des Gesprächsleitfadens einsetzen solle. Trotz mehrheitlicher Kritik am Einwanderungstest durch alle Fraktionen außer CDU/CSU wurde der Antrag mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Gleichwohl teilte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) am selben Tag mit, dass auch das Land Hessen die Einführung einer Gesinnungsprüfung nach baden-württembergischen Vorbild plane. Später konkretisierte er das Vorhaben, in dem er mitteilte, keinen speziellen Test für muslimische, sondern für alle Bewerber zu planen, auf umstrittene Fragen zu verzichten und die Pläne mit Vertretern von hessischen Ausländerorganisationen zu diskutieren.[5]

Der hessische Entwurf

Der am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentlichte Entwurf „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa“ beinhaltet 100 Fragen zur deutschen und europäischen Politik, Geschichte und Kultur, gibt aber keine Antworten vor. Im einzelnen werden Kenntnisse in den Themengebieten „Deutschland und die Deutschen“, „Grundlinien deutscher Geschichte“, „Verfassung und Grundrechte“, „Wahlen, Parteien und Interessenverbände“, „Parlament, Regierung und Streitkräfte“, „Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat“, „Deutschland in Europa“, „Kultur und Wissenschaft“ sowie „Deutsche Nationalsymbole“ abgefragt. Es ist offenbar geplant, dass dieser Entwurf in überarbeiteter Form ein Bestandteil eines in Hessen verschärften Einbürgerungsprozesses werden soll.

Diskussionen über den hessischen Entwurf und Kritik

Sowohl die in Medien als auch die dort stattfindenden Diskussionen zeigten, dass viele Fragen entweder nur subjektiv interpretierbare Wertefragen sind (zum Beispiel die, wie man seine Kinder erziehen sollte), oder doch nicht eindeutig genug gestellt sind, etwa die Frage nach dem höchsten deutschen Gericht: Die korrekte Antwort wäre aus Sicht eines Geographen wohl „Amtsgericht Titisee/Neustadt“ (kartographisch am höchsten gelegen), aber nicht die wohl erwartete Antwort „Bundesverfassungsgericht“. Kritiker des Entwurfs werfen den hessischen Behörden deshalb auch vor, den Fragebogen handwerklich schlecht entworfen zu haben. Insbesondere sind aus wissenschaftlicher Sicht mehrere Fragen nicht korrekt zu beantworten[6]: Weder ist das Bundesverfassungsgericht das „höchste deutsche Gericht“ (ein höchstes Gericht kann es nur innerhalb eines Instanzenzuges geben, das Bundesverfassungsgericht ist aber nicht Teil eines Instanzenzuges), noch ist der Bundesrat die „Vertretung der deutschen Länder auf Bundesebene“ (der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan des Bundes, das aus Mitgliedern der Regierungen der Länder besteht).

Ein weiterer Kritikpunkt ist der, dass die Frage nach den Freiheitsgraden – bezogen auf die bürgerliche Meinungsfreiheit selbst – in der Beantwortung unbeantwortet bleibt: Lässt die Fragestellung auch die eigenen bürgerlichen Interpretationsspielräume einer freiheitlichen Gesellschaft zu? Darf man zum Beispiel auch getrost schreiben, dass man zwar seine Grundrechte kennt, sich aber freiwillig und ohne fremden Druck selbst dazu entschieden hat, in gewissen Punkten lieber seiner zum Beispiel muslimischen Tradition zu folgen, etwa in der Frage Bewegungsfreiheit ohne Begleitung für Frauen? Und muss man von der Schulpflicht überzeugt sein, oder darf man auch sagen, man hätte lieber nur eine Unterrichts- oder Bildungspflicht, wie sie in anderen westlichen, parlamentarischen Demokratien ja durchaus üblich ist? Dadurch, dass keine Antworten vorgegeben werden, ist zudem nicht klar ersichtlich, wo die Grenzen der staatsbürgerlichen Beantwortungs- und somit der Meinungsfreiheit sind. Demzufolge äußern kritische Betrachter auch die Befürchtung, dass hier gleich zu Beginn des neuen Bürgerlebens einer staatlichen Willkür und Diskriminierung Tür und Tor geöffnet werden soll.

Neben den Antworten steht auch der Inhalt der Fragen selbst in der Kritik. So bezweifelte etwa der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, ob man wirklich ein bestimmtes Bild wie beispielsweise Kreidefelsen auf Rügen von Caspar David Friedrich kennen müsse, um deutscher Staatsbürger werden zu dürfen.

Rechtliche Bewertung

Die Einbürgerungstests werden von Juristen bei der gegenwärtigen Rechtslage dahingehend kritisch hinterfragt, ob ein Einbürgerungstest zulässig ist oder – abgesehen von Ermessensfällen – vielmehr folgenlos verweigert werden kann. Wesentliche Problemkomplexe sind:

  • fehlende Regelungskompetenz: Ein Bundesgesetz, das öffentlich-rechtliche Rechtsansprüche regelt, darf von einem Bundesland nicht so geändert werden, dass effektiv neue Kriterien hinzugefügt werden. Denn dies kommt im Ergebnis einer ergänzenden bzw. modifizierenden Gesetzgebung gleich. Die Länder haben die Bundesgesetze umzusetzen, eine Änderung ist jedoch keine Umsetzung.
  • Verstoß gegen die Gewaltenteilung: Erst recht mangelt es der Exekutive an einer solchen Befugnis hierfür – was ein Landtag nicht kann, kann ein Landesinnenminister schon gar nicht.
  • abschließender Regelungscharakter der Materie: Eine Materie wie die Staatsbürgerschaft ist ausschließlich dem Bund zugewiesen, denn nur die Bundesrepublik kann die Bundesstaatsbürgerschaft regeln. (Art. 73 Nr. 2 GG)
  • fehlender Verweigerungsgrund: Ein Test findet im gegenwärtigen Recht keine Rechtsgrundlage. Einem Einbürgerungsbewerber, der im übrigen die Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung nicht verweigert werden, weil er den Test nicht macht oder nicht zufriedenstellend besteht. (§ 11 ff StAG)
  • Ungeeignetheit: Die Fragen aus den bisher vorhandenen Einbürgerungstests können allenfalls unter dem Aspekt des „Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ und der Unterstützung terroristischer Aktivitäten gestellt werden. Dies erfordert eine Prüfung der inneren subjektiven Einstellung des Antragstellers und ihrer voluntativen Aspekte. Eine Wissensprüfung ist hierzu ungeeignet: Ein völlig ungebildeter Antragsteller kann verfassungs- und rechtstreu sein, umgekehrt kann ein gebildeter und wissender Antragsteller verfassungsfeindlich eingestellt sein.
  • Verstoß gegen das StAG: Eine Prüfung voluntativer Einstellungen ist erst zulässig ab einer gewissen Prüfungsschwelle. Das StAG geht vom (statistischen) Normalfall aus, dass der Antragsteller verfassungs- und rechtstreu ist und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Erst wenn Fakten vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, er sei anders eingestellt, hat/kann die Behörde eine Prüfung voluntativer Einstellungen vornehmen (Regel-Ausnahme-Verhältnis). Aus dieser systematischen Wertung kann ein Antragsteller den Anspruch ableiten, mit einer anlasslosen Untersuchung zur Verfassungstreue und Terrorismus verschont zu werden.


Anmerkungen & Quellen

  1. Dies bedeutet, dass statistisch gesehen bei zufälliger Beantwortung acht Fragen richtig sind
  2. Falsche richtige Antwort in Schäubles Fragebogen
  3. Peinlicher Fehler im Einbürgerungstest - Mieterbund schreibt Minister Schäuble an. Deutscher Mieterbund, 23. Juli 2008. Abgerufen am 24. Juli 2008.
  4. Weniger Ausländer werden Deutsche. Financial Times Deutschland. 29. April 2009
  5. Haushalt, Biblis, „Muslimtest“. Wiesbadener Kurier, 23. Januar 2006
  6. Artz, Geyer: Vom „höchsten deutschen Gericht“ und anderer Fährnis auf dem Weg zum (guten) Deutschen hessischen Vorbilds. In: NJW 2006, S. 1107ff.

Literatur

  • Lothar Müller-Güldemeister, mit Zeichnungen von Wojtek Fraczyk: Von Null auf Deutsch in hundert Fragen – EinBürgerungsQuiz. Antworten auf den hessischen Einbürgerungstest zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft. Göttingen 2006, ISBN 3-9808662-8-9. Einbürgerungstest
  • Reinhard Pohl: Einbürgerungstest. Band 1: Leben in der Demokratie. Band 2: Geschichte und Verantwortung. Band 3: Mensch und Gesellschaft. Drei Broschüren mit erläuternden Texten, alle Fragen, alle Antworten. Kiel 2008, ISBNs 978-3-936419-19-1, 978-3-936419-20-7 und 978-3-936419-21-4 Einbürgerungstest

Weblinks


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