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Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten.
Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
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