- Gewerbeabfallverordnung
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Basisdaten Titel: Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Kurztitel: Gewerbeabfallverordnung Abkürzung: GewAbfV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Umweltrecht Fundstellennachweis: 2129-27-2-15 Datum des Gesetzes: 19. Juni 2002
(BGBl. I S. 1938)Inkrafttreten am: 1. Januar 2003 Letzte Änderung durch: Art. 8 VO vom 9. November 2010
(BGBl. I S. 1504, 1508)Inkrafttreten der
letzten Änderung:16. November 2010
(Art. 16 VO vom 9. November 2010)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten.
Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
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