- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Kurztitel: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Abkürzung: KrW-/AbfG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Umweltrecht Fundstellennachweis: 2129-27-2 Datum des Gesetzes: 27. September 1994
(BGBl. I S. 2705)Inkrafttreten am: 6. Oktober 1996 Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 6. Oktober 2011
(BGBl. I S. 1986, 1991)Inkrafttreten der
letzten Änderung:14. Oktober 2011
(Art. 6 G vom 6. Oktober 2011)GESTA: N019 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es regelt grundlegend den Umgang mit sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen und die damit gekoppelte Förderung der Kreislaufwirtschaft. Es wurde am 27. September 1994 erlassen und trat am 7. Oktober 1996 an die Stelle des früheren Gesetzes zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz (AbfG) (verabschiedet am 7. Juni 1972; zuletzt umfangreich novelliert 1986 in der 4. Abfallbeseitigungsnovelle).
Inhaltsverzeichnis
Gliederung des Gesetzes
Das KrW-/AbfG ist in neun Teile und drei Anhänge untergliedert:
- Allgemeine Vorschriften
- Grundsätze und Grundpflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger,
- Produktverantwortung,
- Planungsverantwortung,
- Absatzförderung,
- Informationspflichten,
- Überwachung,
- Betriebsorganisation, Beauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte,
- Schlussbestimmungen.
- Anhang I Abfallgruppen
- Anhang II A Beseitigungsverfahren
- Anhang II B Verwertungsverfahren
- Anhang III Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zweck und Ziel des Gesetzes
Nach § 1 des KrW-/AbfG ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren, um einem Entsorgungsnotstand entgegenzuwirken und durch die Förderung der rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen.
Des Weiteren wird angestrebt, konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwertung von Abfällen bereits im Vorfeld der Abfallentstehung vorzunehmen sowie nicht verwertete Abfälle dauerhaft und gemeinwohlverträglich i. Allg. im Inland zu beseitigen.
Demnach kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Gesetzes folgende Zielhierarchie für den Umgang mit Abfällen gegeben werden:
- Vermeidung, Verminderung
- vor Verwertung
- vor Beseitigung
Geltungsbereich
Das KrW-/AbfG ist geltend für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen, die nicht Deponien sind, wie zum Beispiel Müllverbrennungsanlagen, unterliegt nicht dem KrW-/AbfG, sondern dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ebenfalls von den Regelungen des KrW-/AbfG ausgenommen ist die Aufbereitung, Behandlung und Endlagerung radioaktive Abfälle (geregelt im Atomgesetz, AtG). Des Weiteren ausgenommen ist die Beseitigung von:
- Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten,
- Bergbauabfällen,
- nicht in Behälter gefasste gasförmige Stoffe,
- Stoffe, die in Abwässern in Klärwerke oder Vorfluter eingeleitet werden,
- und Kampfmittel.
Europäische Einflüsse
Das KrW-/AbfG ist in ganz erheblichem Umfang durch europäisches Gemeinschaftsrecht beeinflusst. Insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie vom 15. Juli 1975 (75/442/EWG) hat das Erscheinungsbild vieler Formulierungen des KrW-/AbfG – so etwa der Bestimmungen über den Abfallbegriff – beeinflusst.
Europäisches und deutsches Abfallrecht sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich, und zwar teilweise in einer Weise, die europäisches Recht verletzt. So hat das deutsche Abfallrecht etwa die Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes teilweise in europarechtswidriger Weise vollzogen.
Rechtsverordnungen
Das KrW-/AbfG wird ergänzt durch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, die aufgrund von entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen des KrW-/AbfG ergangen sind. Sie dienen in der Regel dazu, die Bestimmungen des KrW-/AbfG für Abfallverzeichnisse und Abfallüberwachung, Anforderungen an die Abfallbeseitigung, betriebliche Regelungen, produkt- und produktionsbezogene Regelungen sowie die Behandlung von Klärschlamm und Bioabfällen zu konkretisieren und zu vervollständigen. Zu diesen Rechtsverordnungen gehören insbesondere:
- die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), seit 16. Juli 2009 aufgehoben,
- die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV),
- die Abfallwirtschaftskonzept- und bilanzverordnung (AbfKoBiV), seit 1. Februar 2007 aufgehoben,
- die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV),
- die Altholzverordnung (AltholzV),
- die Altölverordnung (AltölV),
- die Batterieverordnung (BattV), seit 1. Dezember 2009 aufgehoben,
- die Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung (BstüVAbf), seit 1. Februar 2007 aufgehoben,
- die Bioabfallverordnung (BioAbfV),
- die Deponieverordnung (DepV),
- die Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV), seit 16. Juli 2009 aufgehoben,
- die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
- die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV),
- die Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
- die Nachweisverordnung (NachwV),
- die PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV),
- die Transportgenehmigungsverordnung (TgV),
- die Verpackungsverordnung (VerpackV),
- die Versatzverordnung (VersatzV).
Verwaltungsvorschriften
Das KrW-/AbfG wurde außerdem durch verschiedene Verwaltungsvorschriften, insbesondere durch die Technische Anleitung Abfall (TA Abfall vom 12. März 1991) und die Technische Anleitung Siedlungsabfall.(TA Siedlungsabfall vom 14. Mai 1993) konkretisiert. Beide Verwaltungsvorschriften wurden am 27. April 2009 durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht“ aufgehoben (inkraftgetreten am 16. Juli 2009). Begründet wurde die Aufhebung damit, dass Aufgrund der seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften erfolgten gesetzlichen und untergesetzlichen abfallrechtlichen Änderungen, die Anforderungen der Verwaltungsvorschriften nicht mehr den Stand der Technik darstellten. Außerdem sollten Widersprüche zu verordnungsrechtlichen Regelungen (wie beispielsweise zur Nachweisverordnung) durch die Aufhebung vermieden werden.
Landesrecht
Neben dem Bundesrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, die in der Regel ihrerseits über Abfallgesetze mit ergänzenden Bestimmungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften verfügen.
Literatur
- Kunig/Paetow/Versteyl: KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kommentar, 2.Auflage, Verlag C.H. München, 2003, ISBN 3-406-498-574
- Bilitewski, Bernd et al.: Abfallwirtschaft, Handbuch für Praxis und Lehre, 3., Aufl., Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 2000, ISBN 3-540-64276-5.
- Broch, Uwe: Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des KrW-/AbfG. Peter Lang Verlag 2000, ISBN 3-631-35609-9.
- Fluck, Jürgen: Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, KrW-/AbfG, AbfVerbrG, EG-AbfVerbrVO, BBodSchG, Kommentar, Vorschriftensammlung, Stand: 67. Akt. 2006, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3-8114-7900-8
- Knäpple, Hans-Jörg: Die neue Nachweisverordnung. Müll und Abfall 39(1), S. 25–28 (2007), ISSN 0027-2957
- Kranert, Martin; Cord-Landwehr, Klaus (Hrsg.): Einführung in die Abfallwirtschaft, 4., Aufl., Vieweg + Teubner Verlag, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2010, ISBN 978-3-8351-0060-27
- Pschera, Thomas: Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz, Textausgabe mit Erläuterungen, 3., Aufl., Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin 2003, ISBN 3-503-06059-6.
Weblinks
- Text des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
- vom Bundeskabinett am 30. März 2011 beschlossener Entwurf zur Novellierung des KrW/AbfG
- Gesetzesentwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. März 2011: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts - Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009
- Begründung zur Aufhebung der TA Abfall und TA Siedlungsabfall
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