Gewalten

Gewalten
Kampfsport als legitimierte Form der Gewalt

Der Begriff Gewalt (eine Bildung des althochdeutschen Verbes verwalten, bzw. waltan – stark sein, beherrschen) findet vor allem Verwendung, wenn mit Zwang – vor allem physischem, aber auch psychischem – etwas durchgesetzt werden soll. Von den etymologischen Wurzeln ausgehend, bezeichnet der Begriff das „Verfügen-können über das innerweltliche Sein“. Die ursprüngliche und gelegentlich heute noch verwendete Bedeutung bezeichnet also rein das Vermögen zur Durchführung einer Handlung und beinhaltet kein Urteil über deren Rechtmäßigkeit.

Inhaltsverzeichnis

Definition

„Gewalt“ im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie. Die Definition des Begriffs ist schwierig, da seine Verwendung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erkenntnisinteresse stark variiert (dies verursacht z.B. Probleme bei der statistischen Erfassung von Gewaltdelikten). Im Strafrecht ist Gewalt ein Zwangsmittel zur Einwirkung auf die Willensfreiheit eines anderen, z.B. bei Raub, Entführung, Erpressung und Nötigung; bei Delikten wie Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung geht das Strafrecht vom Ergebnis aus, d.h. jemand wird getötet, verletzt oder eine Sache wird beschädigt bzw. zerstört. Wird nach einer allgemein gültigen Definition gesucht, muss der Begriff der Gewalt nach dem Schriftsteller Wolfgang Bittner über das Strafrecht hinaus vom Sprachgebrauch im täglichen Leben her entwickelt werden. Danach ist Gewalt jede Kraft- oder Machteinwirkung auf Menschen oder Sachen, und zwar in negativer Weise.

Eine ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei „gewaltige Wirkung“ oder „gewaltige Leistung“ erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll.

In Begriffen wie Gewaltmonopol des Staates oder Gewaltenteilung wird der Terminus Gewalt neutral verwendet.

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten. Gewalt im negativen Sinne wird dabei häufig als schädigende Einwirkung auf andere verstanden. Als Gewaltformen werden physische oder psychische, personale oder strukturelle (oder auch kulturelle), statische oder dynamische unterschieden.

Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materielle Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete physische Schädigung einer Person. Der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form von Deprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt, Emotionaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinne die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet.

Begriffswandel

Der Begriff „Gewalt“ steht immer im historisch und sozialen Kontext. Mit sinkender Gewaltsamkeit im Alltag wird ihr Begriff oft ausgeweitet. So kann heute eine „gewaltfreie“ Sitzblockade in Deutschland juristisch als Anwendung von psychischer Gewalt interpretiert werden [1] (anders in Österreich, wo passiver Widerstand nicht als Nötigung bestraft wird).

Verwendung des Begriffs

Politik

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Während Staatsgewalt einst als Ausdruck legitimer Machtausübung als gleichsam sakrosankt anerkannt wurde, entstanden mit zunehmender gesellschaftlicher Ausdifferenzierung Forderungen nach Verrechtlichung, prozeduraler Einhegung und demokratischer Legitimierung von Gewalt (Gewaltenteilung, „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“). Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende bzw. ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative). Das Gewaltmonopol des Staates regelt und begrenzt die Ausübung physischen Zwanges gegenüber Staatsbürgern. Die Staatsphilosophie beschäftigt sich somit mit Ausübung von Gewalt im innerstaatlichen Verhältnis und im Verhältnis zwischen Staaten (im Inneren, s. z. B. Widerstandsrecht, im Äußeren „Theorie des gerechten Krieges“). Ein wesentliches Ziel ist es, Gewalt einzuhegen und an Legitimationsprozesse zu binden (z. B. Polizei- und Kriegsrecht).

In der Diskussion der 68er-Bewegung unterschied man in der Terminologie die Gewalt als „Diktatur der Gewalt“ (Staat, Kapitalismus, strukturelle Gewalt, vgl. Rudi Dutschke), „Gegengewalt“ (Notwehr, Selbstverteidigung, Entmonopolisierung der Gewalt) und „revolutionäre Gewalt“ (Generalstreik, bewaffneter Befreiungskampf in Teilen der so genannten „Dritten Welt“). Ob eine Gewalt in der Form legitim für die jeweilige politische Aktion war, knüpfte sich an der Differenzierung der Gewalt als „Gewalt gegen Sachen“ (juristisch gilt diese als Schädigung oder auch Landfriedensbruch, wenn ein Polizeifahrzeug beschädigt wird), mit der einem Protest oder einer Forderung Nachdruck verliehen werden soll, und „Gewalt gegen Personen“ an, die bis auf Teile der späteren Stadtguerilla abgelehnt wurde.

Recht

Siehe auch Hauptartikel Gewalttat

Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot. Ausgenommen sind nur Situationen der Notwehr und des Notstands sowie Fälle des unmittelbaren Zwanges von Vollzugskräften des Staates (Gewaltmonopol des Staates).

Die Anwendung von Gewalt (lat. vis oder violentia), im Sinne von roher, verbrecherischen Gewaltsamkeit, wirkt hier strafverschärfend, z. B. bei Eigentums- und Sexualdelikten. Der „materielle“ Gewaltbegriff im Strafrecht setzt eine physische Zwangswirkung beim Opfer voraus. Gewalt wird daher meist als personales, weniger als psychisches oder gar soziales Handeln verstanden. Der Einsatz von Gewalt ist für den Akteur, also den Täter, subjektiv mit Vorteilen verbunden. Der Sinn des Gewalteinsatzes kann instrumentell sein – der Akteur versucht, zum Teil auch mangels anderer Mittel, ein bestimmtes Ziel zu erreichen – oder expressiv – der Gewalteinsatz dient dann etwa der Selbstdarstellung oder Selbstvergewisserung.

Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. (BGH NJW 1995, 2643)

Die Anwendung von Gewalt bei der Erziehung ist in Deutschland verboten. Erst 2000 wurde durch eine Gesetzesänderung das elterliche Züchtigungsrecht abgeschafft.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Rechtsmedizin

Im Gegensatz zur Rechtsprechung wird der Begriff in der Rechtsmedizin im Sinne einer physischen Einwirkung enger umrissen für eine Gruppe von schädigenden Ereignissen verwendet. Man unterteilt rechtsmedizinisch in Scharfe Gewalt, wenn Stich-, Schnitt- oder Hiebverletzungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen vorkommen und spricht von Stumpfer Gewalt, wenn breitflächige oder stumpfkantige Gegenstände oder Flächen auf den Körper treffen. Auch Schußverletzungen und Strangulierungen zählen rechtsmedizinisch zur Gewalt. Hingegen werden z.B. Brandstiftungen, Nötigungen oder Gifteinwirkungen nicht unter diesen Begriff geordnet, obwohl diese ihrer rechtlichen und psychologischen Natur nach ebenfalls gewalttätig sind.

Gewalt ist in der Rechtsmedizin eine von vielen Formen der schädigenden Einflussnahme seitens der Täter auf die Opfer. Historisch stellen stumpfe und vor allem scharfe Gewalt zudem die häufigsten Methoden des Kriegshandwerks dar und sind für einen großen Prozentsatz der Opfer verantwortlich.

Soziologie

Grundlegendes

Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht (und damit von gesellschaftlicher Machtlosigkeit wie sozialer Ohnmacht zugleich). Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden: Der Wille dessen, über den Gewalt ausgeübt wird, wird missachtet oder gebrochen (englisch force, lateinisch vis oder violentia). Hier geht es um körperliche (physische) und/oder seelische (psychische) Schädigung eines Anderen oder von Anderen oder/und deren Androhung(en). Gewalt wird hier als letzte Funktionswirksamkeit machtbezogener Kommunikation als Interaktion zwischen Menschen verstanden.

Auf Grund der anthropologisch gegebenen und unhintergehbaren Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit des Menschen als Gattungswesen entschlüsselt sich Gewalt als fundamentales Moment jeder Vergesellschaftung. Darauf hat vor allem der Soziologe Heinrich Popitz hingewiesen. Für Popitz ist Gewalt eine Machtaktion, „ … die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt“.

Popitz´ Soziologie der Gewalt

Über den soziologischen "Klassiker" Max Weber und dessen Machttheorie hinausgehend hat Heinrich Popitz 1986 „Gewalt“ als besondere Form von Machtausübung, „Todesmacht von Menschen über Menschen“ eingeschlossen“, anthropologisch verortet und als „Facit“ handlungssoziologisch präzisiert:

Der Mensch muß nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muß nie, kann aber immer töten […] - jedermann. Gewalt überhaupt und Gewalt des Töten im besonderen ist […] kein bloßer Betriebsunfall sozialer Beziehungen, keine Randerscheinung sozialer Ordnungen und nicht lediglich ein Extremfall oder eine ultima ratio (von der nicht so viel Wesens gemacht werden sollte). Gewalt ist in der Tat […] eine Option menschlichen Handelns, die ständig präsent ist. Keine umfassende soziale Ordnung beruht auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit. Die Macht zu töten und die Ohnmacht des Opfers sind latent oder manifest Bestimmungsgründe der Struktur sozialen Zusammenlebens.[2]

Enzensbergers publizistische Zuspitzung

An diese und andere Grundsätzlichkeiten anschließend und auch Genozid (Völkermord) als Mordhandlung(en) bedenkend, hat der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger zu Beginn seines 1993 ersterschienen „Bürgerkrieg“-Essays die in der soziologischen These von der Universalität der Gewalt und ihrer gesellschaftlichen Funktionalität aufscheinende „furchtbare Wahrheit“ (Georg Glaser) zum besonderen Vernichtungs- oder Destruktionspotential der Gattung Mensch plastisch ausgedrückt:

Der Mensch ist der einzige unter den Primaten, der die Tötung seiner Artgenossen planvoll, in größerem Maßstab und enthusiastisch betreibt. Der Krieg gehört zu seinen wichtigsten Erfindungen.[3]

Reemtsmas triadische Gewalttypologie

An militärstrategische Hinweise anschließend hat der Literaturwissenschaftler und Sozialtheoretiker Jan Philipp Reemtsma in seiner 2008 erschienenen Studie „Vertrauen und Gewalt“ aktuell drei Typen von Gewalt unterschieden: einmal die lozierende Gewalt, die einen anderen Körper entfernt, weil er der Verfolgung eigener Interessen im Wege steht (z.B. im Krieg, bei Raub und Mord), zum anderen die raptive Gewalt, die sich des anderen Körpers bemächtigt, um ihn für seine Interessen zu benutzen (vor allem in Formen sexueller Gewalt), und schließlich die autotelische Gewalt, die im Unterschied zu den beiden erstgenannten Gewaltformen keinem außerhalb der Gewalthandlung(en) liegenden Zweck dient, sondern vielmehr um ihrer selbst willen angewandt wird.[4] Hierunter thematisiert er ausdrücklich auch den unmittelbaren Lustgewinn Vieler, wenn sie Gewalt anwenden (schrecken, quälen, foltern) können.

Philosophie

Walter Benjamin verfasste 1921 mit der Schrift „Zur Kritik der Gewalt“ – in der er sich auf Georges Sorels Réflexions sur la violence (dt. Über die Gewalt) bezieht – einen philosophischen Grundlagentext für die moderne Gewaltkritik. Spätere Theoretiker wie Theodor W. Adorno, Hannah Arendt, Jacques Derrida, Enzo Traverso und Giorgio Agamben wurden in ihrer Analyse davon beeinflusst und beziehen sich auf die kritische Theorie Benjamins.

Nach Benjamin entsteht Gewalt dann, wenn eine wirksame Ursache in Verhältnisse eingreift, die als sittlich verstanden und die durch Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit markiert werden.

Gewalt dient dabei in einer Rechtsordnung zuerst als Mittel und nicht als Zweck. Ist Gewalt lediglich das Mittel in einer Rechtsordnung, so lassen sich Kriterien für diese Gewalt finden. Gefragt werden kann, ob Gewalt ein Mittel zu gerechten oder zu ungerechten Zwecken darstellt.

Benjamin kritisiert das Naturrecht, nach dessen Anschauung Gewalt ein Naturprodukt sei, dessen Verwendung keiner Problematik unterliegt, es sei denn, daß man die Gewalt zu ungerechten Zwecken mißbraucht. An diesem Punkt weist er auf die Nähe zwischen rechtsphilosophischen Dogmen, die aus den natürlichen Zwecken als Maß die Rechtmäßigkeit der Gewalt ableiten, und naturgeschichtlichen Dogmen des Darwinismus hin, der neben der natürlichen Zuchtauswahl die Gewalt als ursprüngliches und allen vitalen Zwecken der Natur allein angemessenes Mittel ansieht. Anknüpfend an die naturrechtliche Gewaltvorstellung kritisiert Benjamin die gegenläufigen Thesen des Rechtspositivismus, denen zufolge die Gewalt aufgrund geschichtlicher Prozesse von Ablehnung und Zustimmung (Sanktionierung) in ihrer Rechtmäßigkeit beurteilt werden müsse.

Literatur

Definitionen
  • Volker Krey: Zum Gewaltbegriff im Strafrecht. In: Bundeskriminalamt (BKA) (Hrsg.): Was ist Gewalt? Auseinandersetzungen mit einem Begriff, Wiesbaden 1986, S. 11–103.
  • Joachim Schneider: Kriminologie der Gewalt, Stuttgart / Leipzig 1994, ISBN 3-7776-0608-1.
  • Heinz Müller-Dietz: Zur Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 121, 1974, S. 33–51.
Historische Ansätze
  • Michel Foucault: Überwachen und Strafen, Frankfurt a.M. 1995, ISBN 3-518-27784-7.
  • Thomas Lindenberger / Alf Lüdtke (Hgg.): Physische Gewalt. Studien zur Geschichte der Neuzeit, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-28790-7.
  • Manuel Braun / Cornelia Herberichs: Gewalt im Mittelalter. Realitäten - Imaginationen, Paderborn / München 2005, ISBN 3-7705-3881-1.
  • Peter Imbusch: Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven auf das 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-3753-2.
  • Dirk Schumann, Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918 - 1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg, Essen 2001, ISBN 3-88474-915-3.
Soziologische Ansätze
  • Zygmunt Bauman: Gewalt? Modern und postmodern. In: Max Miller / Hans-Georg Soeffner (Hgg.): Modernität und Barbarei. Soziologische Zeitdiagnose am Ende des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 1996, S. 36–67, ISBN 3-518-28843-1.
  • Peter Brückner: Über die Gewalt. 6 Aufsätze zur Rolle der Gewalt in der Entstehung und Zerstörung sozialer Systeme, Berlin 1979, ISBN 3-8031-1085-8.
  • Regina-Maria Dackweiler / Reinhild Schäfer: Gewalt-Verhältnisse. Feministische Perspektiven auf Geschlecht und Gewalt, Frankfurt a.M. 2002, ISBN 3-593-37116-2.
  • Wilhelm Heitmeyer / Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
  • Wilhelm Heitmeyer, Gewalt. Beschreibungen, Analysen, Prävention, hrsg. von Wilhelm Heitmeyer / Monika Schröttle, Bonn 2006, ISBN 3-89331-697-3.
  • Antje Hilbig (Hgn.): Frauen und Gewalt: interdisziplinäre Untersuchungen zu geschlechtsgebundener Gewalt in Theorie und Praxis, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2362-5.
  • Ronald Hitzler: Gewalt als Tätigkeit. Vorschläge zu einer handlungstypologischen Begriffserklärung, in: Sighard Neckel/Michael Schwab-Trapp (Hgg.): Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges. Opladen 1999, S. 9–19.
  • Frauke Koher / Katharina Pühl: Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3626-9.
  • Siegfried Lamnek / Manuela Boatca: Geschlecht – Gewalt – Gesellschaft. 2003
  • Friedhelm Neidhardt: Gewalt. Soziale Bedeutungen und sozialwissenschaftliche Bestimmungen des Begriffs. In: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Was ist Gewalt?, Wiesbaden 1986, S. 109–147.
  • Heinrich Popitz: Gewalt, in: Ders.: Phänomene der Macht. 2., stark erw. Aufl., Tübingen 1992, S. 43–78.
  • Trutz von Trotha (Hg.): Soziologie der Gewalt. Opladen 1997.
Politikwissenschaftliche Ansätze
  • Hannah Arendt: Macht und Gewalt, 15. Aufl., München 2003, ISBN 3-492-20001-X (Originalfassung: On Violence, New York, London 1970.)
  • Manuel Eisner: Individuelle Gewalt und Modernisierung in Europa, 1200–2000. In: Günter Albrecht / Otto Backes / Wolfgang Kühnel (Hgg.): Gewaltkriminalität zwischen Mythos und Realität, Frankfurt am Main 2001, S. 71–100.
  • Johan Galtung: Gewalt, Frieden und Friedensforschung. In: Dieter Senghaas (Hrsg.): Kritische Friedensforschung, Frankfurt am Main 1977.
  • Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975.
  • Heide Gerstenberger: Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt. 2., überarb. Aufl., Münster 2006, ISBN 3-89691-116-3.
  • Hedda Herwig: „Sanft und verschleiert ist die Gewalt…“. Ausbeutungsstrategien in unserer Gesellschaft, Reinbek bei Hamburg 1992, ISBN 3-498-02913-4.
  • Werner Ruf (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3747-8.
  • Dierk Spreen: Krieg und Gesellschaft. Die Konstitutionsfunktion des Krieges für moderne Gesellschaften. Duncker & Humblot, Berlin 2008, zum Gewaltbegriff insbes. S. 30–75, ISBN 3-428-12561-4. Inhalt
Philosophische Ansätze
  • Giorgio Agamben: Homo Sacer'. Die souveräne Macht und das nackte Leben, aus dem Ital. von Hubert Thüring, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-518-12068-9. (engl.: Homo sacer. Sovereign Power and Bare Life, 1998)
  • Günther Anders: Gewalt – ja oder nein. Eine notwendige Diskussion.. Knaur TB 3893, München 1987, ISBN 3-426-03893-5.
  • Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze. Mit einem Nachw. vers. von Herbert Marcuse, 7. Aufl., Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-518-10103-X. (1. Aufl. 1965.)
  • Judith Butler: Kritik der ethischen Gewalt. Adorno-Vorlesungen 2002, Institut für Sozialforschung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, erw. Ausg., Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-518-29392-3.
  • Jacques Derrida, Gesetzeskraft. Der mystische Grund der Autorität', aus dem Franz. von Alexander García Düttmann, Suhrkamp: Frankfurt a.M. 1996, ISBN 3-518-13331-4.
  • Otto Gusti Nd. Madung: Politik und Gewalt. Giorgio Agamben und Jürgen Habermas im Vergleich, München 2008, ISBN 978-3-8316-0822-5.
  • Wolfgang Sofsky: Traktat über die Gewalt. Fischer TB, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 3-596-16855-4.
  • Georges Sorel: Über die Gewalt. Lüneburg 2007, ISBN 3-926623-58-6. (frz. Réflexions sur la violence; 1981.)
  • Michel Wieviorka: Die Gewalt. Aus dem Franz. v. Michael Bayer, gekürzte dt. Ausg., Hamburger Edition HIS Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-60-0. (Rezension)
Psychologische Ansätze
  • Hans W. Bierhoff / Ulrich Wagner: Aggression und Gewalt. Phänomene, Ursachen und Interventionen, Stuttgart / Berlin / Köln 1997, ISBN 3-17-013044-7.
  • Rosa Logar (Hgn.): Gewalttätige Männer ändern sich. Rahmenbedingungen und Handbuch für ein soziales Trainingsprogramm, Bern / Stuttgart / Wien 2002, ISBN 3-258-06395-8. (Siehe auch Zeitung der Plattform gegen die Gewalt von 2006. Online verfügbar: PDF.)
  • Peter Gay: Kult der Gewalt. Aggression im bürgerlichen Zeitalter, aus dem Engl. von Ulrich Enderwitz, München 2000, ISBN 3-442-75554-9.
  • Anita Heiliger / Constance Engelfried: Sexuelle Gewalt. Männliche Sozialisation und potentielle Täterschaft, Frankfurt am Main / New York 1995, ISBN 3-593-35395-4.
  • Susanne Kappeler: Der Wille zur Gewalt. Politik des persönlichen Verhaltens, Frauenoffensive, München 1994, ISBN 3-88104-254-7.
  • Joachim Lempert (Hrsg.): Handbuch der Gewaltberatung. 2. Aufl., Hamburg 2006, ISBN 3-9807120-1-X.
  • Bernhard Mann: Gewalt und Gesundheit. Epidemiologische Daten, Erklärungsmodelle und public-health-orientierte Handlungsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. Jg. 29 (1/2006), S. 81–91.
  • Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburger Edition HIS, Hamburg 2008, ISBN 978-3-936096-89-7.
  • Dirk Richter: Effekte von Trainingsprogrammen zum Aggressionsmanagement in Gesundheitswesen und Behindertenhilfe: Systematische Literaturübersicht. Westfälische Klinik, Münster 2005. PDF
  • Cesar Rodriguez Rabanal: Elend und Gewalt. Eine psychoanalytische Studie aus Peru, Fischer TB, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-596-12660-6.
  • Silke Wiegand-Grefe / Michaela Schumacher: Strukturelle Gewalt in der psychoanalytischen Ausbildung: eine empirische Studie zu Hierarchie, Macht und Abhängigkeit, Gießen 2006, ISBN 3-89806-418-2.
  • Frauke Koher: Gewalt, Aggression und Weiblichkeit. Eine psychoanalytische Auseinandersetzung unter Einbeziehung biographischer Interviews mit gewalttätigen Mädchen, Hamburg 2007, ISBN 3-8300-2703-6.
  • Volker Caysa / Rolf Haubl: Hass und Gewaltbereitschaft, Göttingen 2007, ISBN 3-525-45172-5.
Linguistische Ansätze
  • Ursula Erzgräber (Hrsg.): Sprache und Gewalt. Berlin 2001, ISBN 3-8305-0049-1.
  • Kristin Platt: Reden von Gewalt. München 2002, ISBN 3-7705-3674-6.
  • Senta Trömel-Plötz (Hrsg.): Gewalt durch Sprache. Die Vergewaltigung von Frauen in Gesprächen, Wien 2004, ISBN 3-85286-120-9.
  • Michael Beißwenger: Totalitäre Sprache und textuelle Konstruktion von Welt am Beispiel ausgewählter Aufsätze von Joseph Goebbels über „die Juden“, Stuttgart 2000, ISBN 3-89821-003-0.
  • Marshall B. Rosenberg: Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache des Lebens. 7. überarb. und erw. Neuaufl., Junfermann, Paderborn 2007, ISBN 978-3-87387-454-1. (Originaltitel: Nonviolent Communication A Language of Compassion. PuddleDancer Press, Del Mar 1999.)
Friedensforschung
  • Wolfgang Bittner: Lese-Kultur gegen Gewalt. In: Schreiben, Lesen, Reisen, Athena, Oberhausen 2006, ISBN 978-3-89896-253-7.
  • Wilhelm Heitmeyer / John Hagan (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Westdeutscher Verlag, Opladen 2002, ISBN 3-531-13500-7.
  • Jiddu Krishnamurti: Jenseits der Gewalt. Aus dem Engl. von Christine Bendner, Berlin 1999, ISBN 3-548-35800-4.

Siehe auch

Aggression, Folter, Häusliche Gewalt, Gewalt an Schulen, Gewaltlosigkeit, Gewaltmärkte, Gewaltprävention, Kolonialismus, Krieg, Macht, Mobbing, strukturelle Gewalt, Terror, Weltbericht Gewalt und Gesundheit

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zur Definition von psychischer Gewalt bei Sitzblockaden
  2. Heinrich Popitz: Phänomene der Macht, Tübingen 1986, S. 68-106; hier: S. 76 + 82 f.
  3. Hans Magnus Enzensberger: Aussichten auf den Bürgerkrieg, Frankfurt am Main ²1996, hier S. 9
  4. Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg 2008

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