Gewaltspiele

Gewaltspiele
Ego-Shooter, oft als Killerspiele bezeichnet

Killerspiel ist eine im deutschen Sprachraum verbreitete, negativ konnotierte Bezeichnung für gewalthaltige Spiele. Es werden damit in erster Linie Computerspiele bezeichnet, die das Ausüben von Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen beinhalten. Des Weiteren werden reale Spiele damit bezeichnet, die dafür geeignet erscheinen, die Menschenwürde der Mitspieler herabzusetzen. Eine juristische Definition besteht nicht. Der Begriff wird vorwiegend in der politischen Diskussion über Gewalt in den Medien und in der damit verbundenen Debatte über ein mögliches Verbot der damit bezeichneten Spiele verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung und Begriffsdefinitionen der Politik

Paintball, wurde zuerst als Killerspiel bezeichnet

In der politischen Diskussion wurde der Begriff Killerspiel zuerst vorwiegend für reale Gewaltspiele wie Paintball und Laserdrom verwendet.[1] Nach dem Amoklauf von Erfurt im Jahre 2002 wurden damit auch Computerspiele bezeichnet, die gewalthaltige Spielinhalte haben, beispielsweise Ego-Shooter wie Counter-Strike oder Third-Person-Shooter wie Grand Theft Auto. In einem Gesetzesantrag, welcher in Reaktion auf den Erfurter Amoklauf gestellten wurde, geht es noch um ein „Verbot von Killerspielen wie Gotcha, Paintball und Laserdrome“.[1] Im Koalitionsvertrag der großen Koalition aus dem Jahr 2005 wurde die Forderung nach einem Verbot von Killerspielen eingebracht, ohne der Bezeichnung eine Bedeutung zukommen zu lassen. Seit 2006 ist konkret von Computerspielen die Rede.[2][3]

Definition in einem Gesetzesantrag des Freistaates Bayern vom 2. Februar 2007
„[Der Gesetzesantrag] erfasst Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen.“ (Bundesrat Drucksache 76/07, 2. Februar 2007[4])
Definition des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 15. August 2006
„Killerspiele sind solche Computerspiele, in denen das realitätsnah simulierte Töten von Menschen in der fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist und der Erfolg des Spielers im Wesentlichen davon abhängt. Dabei sind insbesondere die graphische Darstellung der Tötungshandlungen und die spielimmanenten Tötungsmotive zu berücksichtigen.“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Ausarbeitung, 15. August 2006[3])

Begriffsproblematik

Der Begriff ist juristisch nicht definiert.[3] Darüber hinaus wird aus wissenschaftlicher Sicht der Begriff Killerspiel als „unsachlich“ bezeichnet, „da das Wort ‚Killer‘ sehr suggestiv“ sei „und einen objektiven, nüchternen Zugang zu dem Thema“ erschwere.[5]

Rechtliche Relevanz

PEGI-Symbol für gewaltdarstellende audiovisuelle Medien

Gesetze speziell „Killerspiele“ betreffend wurden in Deutschland nicht verabschiedet. Allerdings gibt es Gesetze, die für gewalthaltige, gewaltverherrlichende und gewaltdarstellende Spiele relevant sind, insbesondere im Jugendschutz. In Deutschland wird der Zugang zu Computerspielen formal durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt, falls die Möglichkeit besteht, dass durch Gewaltdarstellungen die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen beeinflusst werden kann. Dies wird mit dem Artikel 2 des Grundgesetzes begründet (Absatz 1 „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“, Absatz 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]“). Bis 2003 wurde dies so umgesetzt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) darüber zu entscheiden hatte, ob ein Spiel jugendgefährdend ist und es infolgedessen indiziert werden soll. Seit 2003 hat hauptsächlich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) über die Kinder- und Jugendeignung mittels eines rechtlich verbindlichen Alterskennzeichnungssystems zu entscheiden. In Gestalt des § 131 StGB existiert überdies seit 1973 eine Vorschrift, die die Darstellung und Verbreitung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen und insbesondere ihre Weitergabe an Minderjährige regelt. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr (§ 131 StGB Gewaltdarstellung).

Anders als in Deutschland wird in der Schweiz und in Österreich das europäische PEGI-System für eine Alterseinstufung verwendet. In der Schweiz haben sich Hersteller und Händler eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt, die PEGI-Einstufungen beim Verkauf einzuhalten.[6] In Österreich sind die PEGI-Einstufungen rechtlich nicht verbindlich, sondern geben den Erziehungsberechtigten lediglich Empfehlungen über die jeweilige Geeignetheit von Computerspielen (in einigen Bundesländern gibt es jedoch Jugendschutz-Vorschriften, die den Verkauf von Computerspielen an Kinder oder Jugendliche, die jünger sind als die PEGI- oder USK-Einstufung verbieten). Ähnlich wird das PEGI-System in den meisten übrigen europäischen Staaten als Empfehlung verwendet, lediglich in Finnland ist es rechtlich verbindend. In Großbritannien ist hingegen bei Computerspielen eine Prüfung durch das British Board of Film Classification vorgeschrieben, das (ähnlich wie die USK in Deutschland) eine eigene, rechtlich verbindliche Alterseinstufung vornimmt.

Literatur

  • Thomas Feibel: Killerspiele im Kinderzimmer: Was wir über Computer und Gewalt wissen müssen. mvg-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-636-07250-4. 
  • Michael Grote und Carmen Sinnokrot: Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen („Killerspiele“). Dt. Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD3, Berlin 2006. 
  • Esther Köhler: Computerspiele und Gewalt. Eine psychologische Entwarnung. Springer, 2008, ISBN 978-3-8274-1997-2. 
  • Tobias Schindegger: Computerspiele – Ein Ratgeber für Eltern, PädagogInnen und Medieninteressierte. ISBN 3-937601-13-9.

Einzelnachweise

  1. a b Deutscher Bundestag: Drucksache 15/88, 14.11.2002, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (PDF-Format)
  2. Koalitionsvertrag der Deutschen Bundesregierung 2005 S. 123 (PDF-Format)
  3. a b c Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Ausarbeitung, 15. August 2006, Rechtmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf und die Vermietung von gewaltverherrlichenden Computerspielen („Killerspiele“) (PDF-Format)
  4. Bundesrat: Drucksache 76/07, 02. Februar 2007: Gesetzesantrag des Freistaat Bayern (PDF-Format)
  5. Bundeszentrale für politische Bildung: Machen Computerspiele gewalttätig?
  6. PEGI: Umsetzung in der Schweiz

Weblinks


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