Gnadenstelle

Gnadenstelle

Nach der Gnadenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in jedem Landgerichtsbezirk eine Gnadenstelle für Gnadensachen eingerichtet. Ein Verurteilter kann dort beim Gnadenbeauftragten ein Gnadengesuch einreichen. Bei einer positiven Entscheidung kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, erlassen, ermäßigt oder umgewandelt werden. Gnadenverfahren sind für den Gesuchsteller kostenlos.[1]

Einzelnachweise

  1. http://www.lg-dortmund.nrw.de/aufgaben/Verwaltung/Gnadenstelle/index.php 16. April 2009

Weblinks

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