- Gnadensplitting
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Das Gnadensplitting (§ 32a EStG), auch Witwensplitting genannt, ist eine besondere Ausprägung der Einzelveranlagung. Verwitwete Steuerpflichtige werden in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, nach der Splittingtabelle veranlagt. In dem Jahr, in dem der Ehegatte verstorben ist, sind die Voraussetzungen des Ehegattensplittings ohnehin erfüllt.
Das Gnadensplitting bewirkt, dass auch im Jahr nach dem der Ehegatte verstorben ist, der niedrigere Steuertarif der Zusammenveranlagung zur Anwendung kommt.
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