Goltdammer’s Archiv

Goltdammer’s Archiv

Das Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA) ist das derzeit älteste strafrechtliche Periodikum Deutschlands. Es wurde 1853 durch den Königlichen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer (1801-1872) als Archiv für Preußisches Strafrecht im Verlag der Deckerschen Oberhofbuchdruckerei begründet. Heute erscheint die Zeitschrift im R. v. Decker’s Verlag, ein Imprint der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm innerhalb der Mediengruppe Süddeutscher Verlag. Sie erscheint monatlich in einer Auflage von 800 Exemplaren (2007).

Inhaltsverzeichnis

Herausgeber

Geschichte

Im Laufe der Zeit wechselte die Zeitschrift mehrfach ihren Namen, um damit an politische oder juristische Entwicklungen anzuknüpfen. Mit der Überführung des Preußischen Strafgesetzbuches in das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes und schließlich zum Reichsstrafgesetzbuch 1871 bekam die Zeitschrift den Titel Archiv für Gemeines Deutsches und für Preußisches Strafrecht. Schon wenige Jahre später, 1880, wurde der Titel in Archiv für Strafrecht geändert.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Zeitschrift der Titel Deutsches Strafrecht. Strafrecht. Strafrechtspolitik. Strafprozess gegeben. Als Untertitel führte sie 1934 Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht und ab 1935 bis 1944 Strafrechtswissenschaftliches Ergänzungsblatt der „Deutschen Justiz“. Erst ab 1953, gleichsam 100 Jahre nach der Begründung, erschien die Zeitschrift wieder mit dem heutigen Titel.

Herausgeber waren zunächst Goltdammer und Carl Hahn. Auch die Rechtslehrer Benno Mugdan und Albert Dalcke waren in der Zeit von 1887 bis 1899 an der Herausgabe beteiligt. In der Zeit nach der Jahrhundertwende wurde die Zeitschrift in die Hände von Josef Kohler und Karl Klee gegeben worden. Klee, der auch in der nationalsozialistischen Zeit mitwirkte, musste sich von 1934 bis 1944 die Aufgabe mit Roland Freisler und Otto Thierack teilen.

In der Zeit von 1953 an wurde das Goltdammer’s Archiv unter den Ministerialbeamten Heinrich Grützner und Paul-Günter Pötz herausgegeben. Das Archiv zeigt in seiner mehr als 150-jährigen Geschichte auch Fehlzeiten. So erschienen 1889, 1902, 1916, 1922 – 1924, 1945 – 1952 keine Ausgaben.

Zitierweise

Beiträge aus Goltdammer’s Archiv werden üblicherweise folgendermaßen zitiert:

  • Ambos, GA 2007, 127 (Aufsatz von Kai Ambos zum Thema Gewahrsamslose „Zueignung“ als Unterschlagung?, veröffentlicht im Jahr 2007 ab der Seite 127)

Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Urteils oder Aufsatzes verwiesen, wo wird diese mit einem Komma angehängt (Ambos, GA 2007, 127, 135).

Weblinks

ISSN: 0017-1956


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