Grenzdebilität

Grenzdebilität
Klassifikation nach ICD-10
F70 Leichte Intelligenzminderung (IQ 50 - 69)
F71 Mittelgradige Intelligenzminderung (IQ 35 - 49)
F72 Schwere Intelligenzminderung (IQ 20 - 34)
F73 Schwerste Intelligenzminderung (IQ < 20)
F78 Andere Intelligenzminderung
F79 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
ICD-10 online (WHO-Version 2006)

Intelligenz ist definiert als die mit den kognitiven Möglichkeiten eines Menschen verbundenen geistigen Fähigkeiten in ihrer potentiellen und dynamischen Bedeutung. Der durchschnittliche IQ liegt bei 85 - 114. Im Bereich von 70 - 84 spricht man von einer Lernbehinderung oder auch Borderline-Intelligenz. Unter Intelligenzminderung oder Minderbegabung versteht man eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten, mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten, die zum Intelligenzniveau beitragen, wie zum Beispiel Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten.[1]

Inhaltsverzeichnis

Messung der Minderbegabung

Die Intelligenzminderung wird mit standardisierten Intelligenztests gemessen und in einem Intelligenzquotienten angegeben, dessen Mittelwert traditionell auf 100 Punkte, dessen Standardabweichung auf 15 Punkte geeicht wird. Die ersten Intelligenztests gaben nicht einen Punktwert an, sondern gaben einen Entwicklungsrückstand (bzw. Vorsprung) in Monaten an. Mit der Zeit kam man von dieser Methode ab und wendete die heute gebräuchliche an, da diese nur mehr mit positiven Werten arbeitet. Neben diesen kognitiven Tests wendet man bei Kindern Entwicklungstests an, da Intelligenztests in diesem frühen Lebensabschnitt nur bedingt aussagekräftig sind.

Stufen der Intelligenzminderung

Die WHO teilt Intelligenzminderung wie folgt ein:

  • Borderline-Intelligenz, Lernbehinderung
Die sogenannte Borderline-Intelligenz mit einem IQ 70 bis 84 (mehr als eine Standardabweichung unter dem Durchschnitt, was immerhin etwa 15% der Bevölkerung bedeutet) wird in der ICD-10-Codierung nicht gesondert aufgeführt. Die Betroffenen lernen langsamer und haben Schwierigkeiten, sich den Lernstoff in der Schule anzueignen.
  • Leichte Intelligenzminderung
oder leichte geistige Behinderung, ICD 10 F70, IQ 50 bis 69. Personen mit einer leichten geistigen Behinderung können im Alter von 18 bis 19 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses erreichen. Dies entspricht beim Erwachsenen etwa dem Intelligenzalter eines 9 bis 12-jährigen Kindes. Prävalenz: 2,5%.
Intelligenzminderung geringer Ausprägung führt zu Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnissen sowie beim Handeln und Denken (bedingt durch Konzentrationsstörungen oder Gedächtnisschwäche), beschränktes Interesse und eine verzögerte intellektuelle Reife. Betroffene sind schulbildungsfähig, meist allerdings nur in Förderschulen für Lernbehinderte.
Zusätzlich kann zur Intelligenzminderung noch eine soziale und emotionale Unreife hinzukommen, so dass die Betroffenen eigenständig den Anforderungen einer Ehe oder einer Kindererziehung nicht nachkommen können. Allerdings können die nur leicht Intelligenzgeminderten durchaus ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten.
Früher verwendeter Begriff: Debilität
  • Mittelgradige Intelligenzminderung
oder mittelgradige geistige Behinderung, ICD 10 F71, IQ 35 bis 49, das Intelligenzalter beträgt beim Erwachsenen 6 bis 9 Jahre. Deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit. Adäquate Förderungsmöglichkeiten bieten Förderschulen für geistig Behinderte. Als Erwachsene können sie bei guter Förderung im geschützten Rahmen arbeiten, lesen und schreiben. Prävalenz: 0,4%.
Mittelgradige und schwere geistige Behinderung wurden früher auch als Imbezillität bezeichnet.
  • Schwere Intelligenzminderung
oder schwere geistige Behinderung, ICD 10 F72, IQ 20 bis 34, das Intelligenzalter beim Erwachsenen beträgt 3 bis unter 6 Jahre. Da betroffene Menschen nicht lesen oder schreiben lernen können, sind sie nicht schulbildungsfähig, meist aber im Rahmen einer Förderschule für geistig Behinderte förderungsfähig (lebenspraktisch bildbar). Dauernde Unterstützung ist notwendig. Prävalenz: 0,3%.
Früher verwendeter Begriff: schwere Imbezillität
  • Schwerste Intelligenzminderung
oder schwerste geistige Behinderung, ICD 10 F73, IQ unter 20, das maximale erreichbare Intelligenzalter liegt beim Erwachsenen unter 3 Jahren. Beweglichkeit, Kontinenz und Sprachvermögen sind hochgradig eingeschränkt. Prävalenz: 0,04%.
Früher verwendeter Begriff: Idiotie
  • Geistige Behinderung ohne nähere Angaben
In der ICD-10-Klassifikation wird auch noch die Intelligenzminderung ohne nähere Angaben F79 aufgeführt. Sie soll nur dann kodiert werden, wenn z. B. wegen körperlicher Behinderung oder Verhaltensstörung kein Intelligenztest durchgeführt werden kann.[2]

Vorkommen

Eine Vielzahl von Ursachen kommt für eine Intelligenzminderung in Betracht. Es werden unterschieden:

  • Pränatal genetisch-chromosomal (bekanntestes Beispiel ist die Trisomie 21),
  • Pränatal stoffwechselbedingt (z. B. Phenylketonurie oder Galaktosämie),
  • Pränatal umweltbedingt. Dies kann viraler (z. B. Röteln) oder bakterieller (z. B. Listeriose) Ätiologie sein, auch Intoxikationen (z. B. Drogen oder Medikamente) und Hypoxien (z. B. durch mütterliches Rauchen während der Schwangerschaft) spielen ursächlich eine Rolle.
  • Pränatal multifaktorielle Ursachen sind bedingt durch hirnorganische Entwicklungsdefekte mit Epilepsien oder Hydrocephalus in der Folge.
  • Perinatale Ursachen sind Frühgeburtlichkeit oder Geburtstraumen.
  • Postnatale Ursachen können ätiologisch bedingt sein durch Infektionen (z. B. Meningitis oder Encephalitis), endokrinologisch (z. B. durch eine Hypothyreose), traumatisch, neoplastisch, durch Dystrophie (z. B. in Folge eines Kwashiorkor) oder durch Impfschäden.[3]

Vielfach sind die Ursachen jedoch unbekannt.

Unterbringung

Menschen mit starker kognitiver Behinderung werden heutzutage oft nicht mehr in Heimen untergebracht, weil dies zu Symptomen wie Hospitalismus und zu gesellschaftlich-sozialer Ab- und Ausgrenzung führte. Mehr Möglichkeiten und bessere soziale Kontakte bietet beispielsweise das betreute Wohnen oder integrative Therapieprogramme wie die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg oder Geel im Nordosten Belgiens.

Rechtliche Folgen

Eine kognitive Behinderung kann zu eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder sogar Geschäftsunfähigkeit führen. Die Entmündigung ist 1992 abgeschafft, die an ihrer Stelle eingeführte rechtliche Betreuung bezieht sich seitdem nur noch auf einzelne Angelegenheiten. Kognitive Minderbegabung führt nicht zu einem Verlust der Rechtsfähigkeit.

Einzelnachweise

  1. [ICD 10]
  2. [U. Knölker, F. Mattejat, M. Schulte-Markwort: Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, systematisch 211-215]
  3. [U. Knölker, F. Mattejat, M. Schulte-Markwort: Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, systematisch 217-224]

Siehe auch

Gesundheitshinweis
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