- Lernbehinderung
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Klassifikation nach ICD-10 F81 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten F81.0 Lese- und Rechtschreibstörung F81.1 Isolierte Rechtschreibstörung F81.2 Rechenstörung F81.3 Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten F81.8 Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten F81.9 Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet ICD-10 online (WHO-Version 2011) Der Begriff der Lernbehinderung existiert seit den 1960er-Jahren. Seitdem gab es einige Versuche, den Begriff zu definieren. Die eingängigste und plausibelste Definition liefert Kanter mit der These, dass eine Lernbehinderung ein „langandauerndes, schwerwiegendes und umfängliches Schulleistungsversagen“ bedeutet, das in der Regel mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht, die jedoch nicht so schwerwiegend ist, dass es sich um einen Fall von geistiger Behinderung handelt.
Von praktischer Bedeutung ist der Begriff der Lernbehinderung vor allem bei Zuweisungen von Schülern zu Förderschulen. Aber auch bei Erwachsenen macht sich eine Lernbehinderung in der Kindheit und Jugend noch negativ bemerkbar, vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Für den Deutschen Bildungsrat (1973) kommen für die Lernbehindertenschule solche Schüler in Frage, bei denen
- langandauerndes und umfassendes Schulleistungsversagen und
- Minderbegabung vorliegt,
und die deswegen in der Grundschule oder in der Hauptschule nicht ausreichend individuell gefördert werden können.
Man betrachtet Schulprobleme dann als Ausdruck einer Lernbehinderung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Leistungsrückstände betragen mehr als 2-3 Schuljahre.
- Die Leistungsrückstände betreffen mehrere Unterrichtsfächer.
- Sie dauern über mehrere Jahre an.
- Sie sind nicht Folge eines unzureichenden Lernangebotes oder eines schlechten Unterrichtes.
Allen bisherigen Definitionsversuchen gemein ist, dass der Begriff der „Lernbehinderung“ nur im schulischen Kontext gesehen wird, so dass lediglich ein kleiner Ausschnitt des menschlichen Lernens darin widergespiegelt wird. Schröder (1996) schlägt vor, die Fachterminologie der Lernbehindertenpädagogik auf vier Begriffe zu begrenzen:
- Lernschwierigkeiten treten auf, wenn schulische Leistungen (gleich in welcher Schulart) unterhalb tolerierbarer Abweichungen von Bezugsnormen liegen.
- Lernbeeinträchtigungen „sind deren spezielle Formen, wenn es um Lernanforderungen der Grund-und Hauptschule […] geht.“
- Lernstörungen als die „geringere“ Form der Lernbehinderung, bezogen auf die drei Dimensionen Schwere, Umfang und Dauer.
- Lernbehinderung (und zwar wieder nur im Sinne der „Schule für Lernbehinderte“) als schwerwiegende, umfängliche und dauerhafte Lernbeeinträchtigung.
Im Unterschied zu den Lernschwierigkeiten geht es hierbei also um Probleme bei den von der Gesellschaft definierten Mindestanforderungen.
Neuere Definitionen von Lernbehinderung versuchen von monokausalen Erklärungsansätzen abzurücken. Viel zu starr wurden in der Vergangenheit Schüler nach IQ-Werten einsortiert. Von Baier (1982) stammt dabei das Zitat: „Es gibt kein eindeutiges Merkmal, das Lernbehinderung als eine in sich geschlossene Gruppe von Nicht-Lernbehinderten unterscheiden lässt. Abgrenzungsprobleme bestehen nicht nur gegenüber Schülern mit Lernschwierigkeiten […] oder mit Lernstörungen […], sondern auch zu anderen Behindertengruppen wie zum Beispiel den Verhaltensgestörten und in Einzelfällen auch zu den geistig Behinderten. Eine Lernbehinderung ist dabei oft auch mit Verhaltensproblemen, Sprachauffälligkeiten oder Hörbeeinträchtigungen verbunden und kann sich sekundär aus diesen primären Beeinträchtigungen entwickeln.“ Der multikausale Ansatz rückt dabei bei Baier in den Mittelpunkt, wenn er Lernbehinderung definiert als „multifaktoriell bedingte biosoziale Interaktions- und Kumulationsprodukte“, die sich im schulischen Kontext negativ niederschlagen.
Inhaltsverzeichnis
ICD-10-Klassifikation
In der ICD-10-Klassifikation gibt es verschiedene Umschreibungen für die Lernbehinderung. Diese Störungen werden unter die Entwicklungsstörungen gerechnet und tragen die Chiffre ICD-10 F81. Dies sind vor allem:
- Lese-Rechtschreib-Schwäche (auch Lese-Rechtschreib-Störung oder Legasthenie): ICD-10 F81.0
- Leserückstand, ebenfalls unter ICD-10 F81.0 eingeordnet
- isolierte Rechtschreibschwäche (auch isolierte Rechtschreibstörung): ICD-10 F81.1
- Rechenstörung (auch Dyskalkulie), ICD-10 F81.2
- Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten: ICD-10 F81.3
- Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten: ICD-10 F81.8
- Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet: ICD-10 F81.9
Die grenzwertige Intelligenz (auch: Grenzdebilität oder niedrige Intelligenz) wird in der ICD-10-Klassifikation nicht gesondert aufgeführt. Sie gilt als unterdurchschnittliche Intelligenz mit einem Intelligenzquotienten von 70 bis 85. Menschen mit einer Lernbehinderung haben Schwierigkeiten, sich auf kognitivem Weg Kenntnisse anzueignen, leiden häufig unter Lernschwierigkeiten und besuchen deshalb oft eine Schule für Lernbehinderte.
Abgrenzung zu Lernschwierigkeiten
Lernschwierigkeiten liegen nach Weinert & Zielinski (1977) vor, wenn „die Leistungen eines Schülers […] unterhalb der tolerierbaren Abweichungen von verbindlichen institutionellen, sozialen, individuellen Bezugsnormen liegen oder das Erreichen (bzw. Verfehlen) von Standards […] mit Belastungen verbunden [ist], die zu unerwünschten Nebenwirkungen im Verhalten, Erleben oder Persönlichkeitsentwicklung des Lernenden führen.“
Definition/Diagnostik von Minderbegabung
Unter Schülern mit Minderbegabung ordnete der Deutsche Bildungsrat solche mit einem IQ zwischen 55 und 85 ein. Der IQ wird dabei mit einem standardisierten Intelligenztest, zum Beispiel dem HAWIK ermittelt. Andere Autoren nennen ähnliche Kriterien, jedoch mit leichten Verschiebungen innerhalb des IQ-Bereiches, so etwa Wegener (1969), der „leichtere Grade der Begabungsminderung“ in einem Bereich von IQ 70 bis 89 verortet. Lernbehinderung wird auch als geringe Intelligenz (auch Grenzdebilität oder niedrige Intelligenz) bezeichnet.
In der ICD-10-Klassifikation gilt ein IQ von 50 bis 69 als leichte geistige Behinderung (auch leichte kognitive Behinderung), die Chiffre lautet ICD-10 F7. Dieses Intelligenzniveau entspräche bei einem Erwachsenen einem Intelligenzalter von etwa 9 bis unter 12 Jahren. Zitat: Viele der Betroffenen können arbeiten, gute soziale Beziehungen unterhalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten.[1]
Hans Weiß[2] weist allerdings darauf hin, dass es auch durchschnittlich intelligente Lernbehinderte gibt (sogar solche mit einem IQ über 100).
Schulkonzepte
In den 1960er Jahren wurden sie „Hilfsschulen“ genannt, bevor sie in „Sonderschulen“ und später noch in „Förderschulen“, bzw. „Förderzentren“ umbenannt wurden.
Lernbehinderung als Passungsproblem
Ob ein Kind als „lernbehindert“ eingestuft wird, ist nur zu einem Teil eine Frage der Persönlichkeitsmerkmale und des Lernstandes des jeweiligen Kindes. Eine ebenso entscheidende Rolle spielen die Möglichkeiten der allgemeinen Schule (alle Schulen außer der Förderschule). Je besser diese die Kinder fördern kann, umso weniger Kinder werden als „dort nicht förderbar“ ausgegliedert.
„Lernbehinderung“ oder entsprechende Nachfolgebegriffe beschreiben nach Eberwein folglich nicht ein individuelles Merkmal oder gar einen umrissenen Personenkreis, sondern den Zustand mangelnder Passung von individuellem Lernbedarf und schulischem Angebot. Damit gibt es keinen im Wortsinne absoluten Personenkreis „Lernbehinderte“.
Das Festhalten am Konzept „Lernbehinderung“ erklären Dieter Katzenbach und Joachim Schröder[3] folgendermaßen: „Auch wenn es nach einer über dreißig Jahre währenden Diskussion bis heute nicht gelungen ist, das Phänomen der Lernbehinderung auch nur einigermaßen präzise zu definieren, wird dennoch an dieser Kategorie, wenn auch unter ständig wechselnden Bezeichnungen, eisern festgehalten. Dies müssen wir als Sonderpädagogen auch tun, solange wir unser Expertentum über eine bestimmte Subpopulation von Schülern definieren.“ Wenn man hingegen dem Motto folge: „Die Experten zu den Kindern und nicht die Kinder zu den Experten!“, werde der Begriff „Lernbehinderung“ überflüssig.
Die Anwendung des Begriffs „Lernbehinderung“ außerhalb des Bildungssektors
Seit der Reform des Sozialgesetzbuches III, durch das die Arbeitsförderung geregelt wird, zählen in § 19 auch Lernbehinderte zu dem Personenkreis, deren Teilhabe am Berufsleben gefördert werden muss.
Ein Problem besteht laut Rudolf C. Zelfel[4] darin, dass „der erwachsene Sohn oder die Tochter […] immer noch in unterschiedlichem Ausmaß die Hilfe der Eltern [brauchen]. Die Kinder sind in den meisten Fällen eigentlich nie selbständig geworden, meist, weil sie es nicht können oder wollen. Zudem reicht ihr Verdienst nicht zu einer eigenen Wohnung oder selbständigen Lebensführung. Sie haben in der Regel wenige Freunde und soziale Kontakte. Eltern und erwachsene Kinder sind zwangsweise eine ‚symbiotische Beziehung auf Dauer‘ eingegangen. Es gibt zahlreiche Anlässe, wo die Hilfe der Eltern wiederum gefragt ist. Arbeitsplatzverlust, Verträge, komplizierte Anträge, Umgang mit Banken und Geld.“
Zelfel schätzt, dass es in Deutschland 800.000 bis 1 Million lernbehinderte Menschen aller Altersstufen gebe. Die Zahl nicht mehr schulpflichtiger Lernbehinderter wird nicht amtlich erfasst.
Siehe auch
Literatur
- Bröcher, J. (2007): Anders unterrichten, anders Schule machen. Beiträge zur Schul- und Unterrichtsentwicklung im Förderschwerpunkt Lernen, Heidelberg: Universitätsverlag Winter
- Hans Eberwein: Lernbehinderung: Faktum oder Konstrukt? Zeitschrift für Heilpädagogik 01/1997 S. 14-22
- C. Klicpera, B. Gasteiger-Klicpera: Psychologie der Leseschwierigkeiten und Schreibschwierigkeiten. Entwicklung, Ursachen, Förderung. PVU, Weinheim 1995.
- W. Zielinski: Lernschwierigkeiten. Ursachen-Diagnostik-Intervention. Kohlhammer, Stuttgart 1995.
- A. Ortner, R. Ortner: Handbuch Verhaltens- und Lernschwierigkeiten. (4. unveränderte Aufl.). Beltz, Weinheim 1997.
Weblinks
- Hans Weiß: Lernbehinderung. In: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP).
- Rudolf C. Zelfel: Der Umgang mit dem Begriff „lernbehindert“ im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, des ICIDH-2 der WHO und des SGB IX. 2001
Einzelnachweise
- ↑ ICD-10 2007. Suchmaschine für Diagnosen, Diagnosecodes und Diagnoseschlüssel, Link zur Seite über leichte geistige Behinderung
- ↑ Hans Weiß: Lernbehinderung. In: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)
- ↑ Dieter Katzenbach / Joachim Schroeder: „Ohne Angst verschieden sein können“. Über Inklusion und ihre Machbarkeit. Zeitschrift für Inklusion. Ausgabe 1. 2007
- ↑ Rudolf C. Zelfel: Der Umgang mit dem Begriff „lernbehindert“ im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, des ICIDH-2 der WHO und des SGB IX. S. 4
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