Grenzverträge von Osimo

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Grenzziehung zwischen Italien und Jugoslawien nach dem Vertrag von Osimo

Der Vertrag von Osimo (it. Trattato di Osimo, kroat. Osimski sporazum, slow. Osimski sporazumi) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Jugoslawien und Italien, der am 10. November 1975 in Osimo bei Ancona unterzeichnet wurde. Nach seiner Ratifizierung und dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Belgrad trat das in französischer Sprache verfasste Vertragswerk am 11. Oktober 1977 in Kraft.

Mit dem Vertrag wurde die de facto bereits 1954 mit dem Londoner Memorandum erfolgte Aufteilung des ehemaligen Freien Territoriums Triest zwischen Italien und Jugoslawien endgültig besiegelt. Italien verzichtete auf alle Ansprüche auf die ehemalige Zone B des Freien Territoriums, das zwischen 1947 und 1954 um die Hafenstadt Triest bestanden hatte, im Gegenzug erkannte Jugoslawien die Zugehörigkeit der ehemaligen Zone A und damit der Stadt Triest zu Italien an.

Inhaltsverzeichnis

Inneritalienische Kritik

Die italienische Regierung sah sich im eigenen Land heftiger Kritik für den Abschluss des Vertrags ausgesetzt. Zum einen lehnte das nationale Lager, die postfaschistische Alleanza Nazionale (AN) und das irredentistische Lager - trotz Kriegsschuld - einen Verzicht auf Istrien, das zwischen Erstem und Zweitem Weltkrieg für etwa 25 Jahre zu Italien gehört hatte, kategorisch ab. Zum anderen verknüpfte der Vertrag den Gebietsverzicht nicht mit konkreten Zugeständnissen zum Schutz der italienischen Minderheit in Jugoslawien (umgekehrt schützte er allerdings auch nicht die slowenische Minderheit in Italien). Die Frage des Minderheitenschutzes wurde auf spätere, gesondert auszuhandelnde Protokolle verschoben. Viele Italiener, die nach dem Zweiten Weltkrieg Istrien verlassen hatten, fühlten sich von der Regierung in Rom „verraten“ und im Stich gelassen.

Diese delikate Situation bewog die italienische Regierung auch, erstmals einen völkerrechtlichen Vertrag nicht vom Außenminister unterzeichnen zu lassen. Für Italien unterzeichnete Eugenio Carbone, der Generaldirektor des Industrieministeriums, im Auftrag von Premierminister Aldo Moro und Außenminister Mariano Rumor. Für Jugoslawien unterzeichnete Außenminister Miloš Minić. Nach der Unterzeichnung verzögerte sich nicht zuletzt wegen der innenpolitischen Turbulenzen in Rom die innerstaatliche Ratifizierung bis ins Jahr 1977.

Wirtschaftliche Kooperation

Gleichzeitig mit dem eigentlichen Vertrag wurde auch ein Vertrag über gegenseitige wirtschaftliche Zusammenarbeit und ein Protokoll über Freihandelszonen abgeschlossen, mit dem unter anderem Jugoslawien der freie Zugang zum Hafen von Triest garantiert wurde. Die praktische Bedeutung dieser beiden Dokumente blieb allerdings weit hinter der des Grenzvertrags zurück.

Weitergeltung für Slowenien und Kroatien

siehe auch: Internationale Konflikte der Nachfolgestaaten Jugoslawiens

Nach der 1990 erklärten und 1992 international anerkannten Unabhängigkeit Sloweniens stellte sich die Frage der Fortgeltung des Vertrags für die ehemalige jugoslawische Teilrepublik. Diese Frage wurde aber durch eine ausdrückliche Erklärung Sloweniens, den Vertrag anzuerkennen, entschärft. Eine Lösung dieser Frage war von Italien zu einer Bedingung zur Aufnahme Sloweniens in die Europäische Union gemacht worden.

Im Verhältnis zu Kroatien (seit 1991/1992 unabhängig) steht eine solche eindeutige Erklärung noch aus, diese hat für Italien aber eine wesentlich geringere Bedeutung, da der kroatische Anteil an der ehemaligen Zone B des Freien Territoriums Triest nicht unmittelbar an Italien grenzt.

Weblinks

Italienische Übersetzung des Vertragstextes nach dem Wortlaut der amtlichen Publikation im Supplemento ordinario alla Gazzetta Ufficiale, Nr. 77 vom 21. März 1977


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