- Grenzvertrag von Rapallo
-
Am 12. November 1920 einigte sich Italien im Grenzvertrag von Rapallo mit dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 zum Königreich Jugoslawien umbenannt) über Grenzfragen.
Wesentliches Ergebnis war, dass die Stadt Rijeka (ital. Fiume) einschließlich ihres Hinterlandes zum Unabhängigen Freistaat Fiume wurde. Zadar (ital. Zara), der Küstenstreifen und einige Inseln vor der dalmatinischen Küste, darunter die Insel Lastovo (ital. Lagosta), des früher österreichisch-ungarischen Territoriums fielen an Italien. Dieses wiederum verzichtete auf seine Ambitionen bezüglich Stadt und Umgebung von Split.
Hintergrund des Vertragsschlusses waren Entscheidungen im Vertrag von Saint-Germain von 1919. Dort wurden Triest, Istrien, Zadar und Teile des Küstenlandes Italien zugebilligt, Dalmatien und Rijeka (Fiume) hingegen den Jugoslawen.
Der Vertrag darf nicht mit dem 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik geschlossenen Vertrag von Rapallo verwechselt werden.
Literatur
- Aleksandar Jakir: Dalmatien zwischen den Weltkriegen. Agrarische und urbane Lebenswelt und das Scheitern der jugoslawischen Integration. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56447-1, S. 101 (Südosteuropäische Arbeiten 104), (Zugleich: Erlangen, Nürnberg, Univ., Diss., 1997).
- Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld. Oldenbourg u. a., München u. a. 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 234 (Veröffentlichungen des Österreichischen Ost-und-Südosteuropa-Instituts 14).
Kategorien:- Italienische Geschichte
- Völkerrechtlicher Vertrag
- 1920
- Jugoslawien
- Territorium (Jugoslawien)
Wikimedia Foundation.