- Großvater-Rechte
-
Großvaterrechte (engl.: grandfathering, dienten ursprünglich dazu, die African-Americans in den USA vom allgemeinen Wahlrecht auszuschließen) und "Grandfathering-Klauseln" sind Bestandsschutzklauseln in Gesetzen oder Verträgen, die dem Begünstigten seine bisherigen Rechte oder Vorteile als Ausnahmetatbestand bewahren, obwohl die generelle Rechtssituation für künftige Betroffene anders geregelt ist. Dem Begünstigten wird somit zugesichert, dass er ausnahmsweise jene historischen Vorteile behalten darf, die in künftigen, vergleichbaren Fällen nicht mehr eingeräumt werden. Meist sind derartige Klauseln mit Übergangsfristen verbunden, wodurch neue vergleichbare Fälle nicht mehr auf den Fortbestand dieses Besitzschutzes vertrauen dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Im Flugverkehr
Das Großvaterrecht im Flugverkehr findet sich beispielsweise bei der Vergabe der Slots, der vergebenen Zeitabschnitte für Start- und Landeaktivitäten, an ein bestimmtes Flugverkehrsunternehmen. Das Anrecht auf Wiederzuteilung einer Slotserie (z. B. Start immer Dienstags um 10:00 Uhr während der Sommersaison 2005) erhält eine Fluggesellschaft, wenn sie dem Flughafenkoordinator nachweisen kann, dass sie mindestens 80 % der Slotserie genutzt hat (auch „use-it-or-lose-it“ - also „Nutz-sie-oder-verlier-sie“-Regel genannt).
Eine andere Anwendung dieser Rechte ist die Möglichkeit, beim Eintritt in eine Luftfahrt-Allianz bereits vorhandene Codeshare-Abkommen beibehalten zu dürfen, selbst dann, wenn diese mit einer Fluggesellschaft einer konkurrierenden Allianz abgeschlossen wurden.
Im Bahnverkehr
Der Begriff wird auch für vergleichbare Situationen im Bahnverkehr seit dessen Liberalisierung benutzt, so. z.B. bei der Bevorzugung von Kunden bei der Privatisierung von Streckenabschnitten, wenn diese den Streckenabschnitt bereits in der Vergangenheit besonders intensiv genutzt haben.
Im Emissionsrechtehandel
Im Emissionsrechtehandel hat sich der englische Begriff grandfathering durchgesetzt. Grandfathering ist die in Deutschland im Rahmen des europäischen Emissionsrechtehandels vorgenommene Zuteilung von Emissionszertifikaten auf Basis historischer Emissionen in einer Basisperiode (definierter Zeitraum, z.B. 2000 - 2004). Nach diesem Verfahren ergibt sich die Zuteilung von Emissionsberechtigungen für eine Anlage aus der Multiplikation der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Anlage in einer Basisperiode mit einem einheitlichen Erfüllungsfaktor.
Das Grandfathering war bei der Beantragung von Emissionszertifikaten für die 1. Handelsperiode (2005 – 2007) eine von mehreren Optionen, die Betreiber von Anlagen, die unter den Treibhausgasemissionshandel fallen, nutzen konnten. Mit dem aktualisierten Nationalen Zuteilungsplan (NAP II) für die 2. Handelsperiode (2008 – 2012) entfällt wahrscheinlich diese Antragsmöglichkeit, da hier nur noch ein Benchmark-System vorgesehen ist.
Gewährträgerhaftung bei Landesbanken und Sparkassen
Verbindlichkeiten der Landesbanken und Sparkassen waren bis zum 18. Juli 2001 von der subsidiären Haftung ihrer öffentlichen Träger begünstigt (Gewährträgerhaftung). Gläubiger dieser Institute durften deshalb darauf vertrauen, dass ihre Gelder nicht ausfallgefährdet waren, sondern im Notfalle durch die öffentlichen Träger zurückgezahlt worden wären. Das wurde aus Wettbewerbsgründen abgeschafft. Während einer Übergangszeit vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 fielen neue Verbindlichkeiten dieser Institute noch unter diese Gewährträgerhaftung, sofern sie nicht nach dem 31. Dezember 2015 fällig werden. Auch die Gläubiger dieser Gelder sind noch durch die Gewährträgerhaftung geschützt, während die nach dem 18. Juli 2005 begründeten Verbindlichkeiten nicht mehr von der Gewährträgerhaftung begünstigt sind (dafür sind sie durch die Einlagensicherungsfonds der Landesbanken, Bausparkassen und Sparkassen abgesichert). Durch diese Übergangsfristen wurden bisherigen und - zeitlich begrenzt - auch neuen Gläubigern die aus der Gewährträgerhaftung resultierenden Bestandsschutzrechte belassen.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.