- Grundablass
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Als Grundablass bezeichnet man im Wasserbau die verschließbare Öffnung zum Entleeren des Stauinhalts (des Nutzraums) einer Talsperre oder einer andersartigen Stauanlage bis zum "Tiefsten Absenkziel".
Der Grundablass ist zumeist an der Talsohle der Stauanlage am Fuß der Staumauer oder des Staudamms zu finden und mündet meist in einem Tosbecken. Er kann mit einem Verschlussorgan wie einem Absperrschieber reguliert werden. Eine Talsperre zu entleeren, dauert wegen der Größe des Stauraums und der begrenzten Kapazität des Gewässers unterhalb der Talsperre normalerweise mehrere Tage oder Wochen. Bei manchen Talsperren bleibt nach der Entleerung noch der Totraum übrig, der nicht mehr entleert werden kann.
Der Grundablass ist oft die einzige Entnahmeöffnung einer Stauanlage. Neben dem Grundablass kann eine Talsperre aber auch weitere Öffnungen haben:
- Rohwasserentnahme (zur Trinkwasserversorgung)
- Brauchwasserentnahme
- Turbinenleitung
- Reserveauslass
usw.
Außerdem muss jede Talsperre auch eine Hochwasserentlastung haben.
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