- Grundkosten
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Grundkosten sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben. Genau deshalb werden sie in älteren Lehrbüchern auch Buchkosten genannt. Sie haben Wirksamkeit auf Gewinn- und Verlustrechnungs-Positionen, wenn sie betriebsbedingt, geplant bzw. gewöhnlich und periodengerecht sind. Als Beispiel ergeben sich die Personalkosten aus dem totalen Aufwand für Löhne und Gehälter einschließlich zugehöriger Nebenkosten.
Die Grundkosten entsprechen zusammen mit den Anderskosten dem Zweckaufwand.
Die gesamten Kosten ergeben sich bei dieser Kategorisierung als Summe von Grundkosten + Anderskosten + Zusatzkosten.
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