- Anderskosten
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Anderskosten sind eine Kostenkategorie in der Kostenrechnung, die zwar eine Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung hat, aber aufgrund anderer Rechnungsziele anders bewertet wird. Als Beispiel können die Abschreibungen genannt werden, die in der Finanzbuchhaltung oft nach degressiven Methoden vorgenommen werden, in der Kostenrechnung aber linear. Gründe sind eine verursachungsgerechten Belastung des Kostenträgers über die gesamte Nutzungsdauer.
Zu den Anderskosten zählen unter anderem folgende kalkulatorische Kosten:
- kalkulatorische AfA (Kalkulatorische Abschreibung)
- kalkulatorisches Wagnis
- kalkulatorische Fremdkapitalkosten (siehe Kalkulatorische Zinsen)
aber nicht der
- kalkulatorische Unternehmerlohn
- kalkulatorische Miete
- kalkulatorische Eigenkapitalkosten (siehe Kalkulatorische Zinsen)
Die gesamten Kosten ergeben sich bei dieser Kategorisierung als Summe aus Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten.
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