- Zweckaufwand
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Als Zweckaufwand versteht man im Rechnungswesen und insbesondere in der Kosten- und Leistungsrechnung denjenigen Teil des Aufwands, der direkt auf den Betriebszweck gerichtet ist, und zeitlich in die betrachtete Periode fällt.
Im Gegensatz zum Zweckaufwand unterscheidet man den Neutralen Aufwand, der entweder betriebsfremd, außerordentlich oder periodenfremd ist.
Der Zweckaufwand lässt sich weiter untergliedern in:
Der Zweckaufwand bildet zusammen mit den Zusatzkosten die Kosten.
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