- Grundschritt
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Als Grundschritt wird ein Schrittmuster eines Tanzes bezeichnet, welches den charakteristischen Rhythmus des Tanzes besonders deutlich hervorhebt und beliebig oft hintereinander getanzt werden kann.
Bei den modernen Gesellschaftstänzen ist der Begriff „Grundschritte“ nicht normiert. Er ist ein durch die Tanzdidaktik erfundener Ablauf von Schritten, die sich unendlich oft aneinanderreihen lassen und es so dem Tanzschüler ermöglichen, sich auf neu gelernte Figuren vorzubereiten. Während er den bereits viel geübten „Grundschritt“ tanzt, hat er den Kopf frei für geplante Aktionen, die er führen und selbst ausführen will, dessen genauer Ablauf aber noch nicht so automatisiert ist. Ein fortgeschrittener Tänzer tanzt keine Grundschritte mehr, da er sich auch während des Tanzen auf folgende Führungsaktionen oder Reaktionen konzentrieren kann.
Der Grundschritt verändert sich mit dem Kenntnisstand des Lernenden. Zum Beispiel kann man im langsamen Walzer nur Rechtsdrehungen tanzen. Dann lernt man den Übergangsschritt und die Linksdrehung und versucht diese ab und an in den „Grundschritt“ einzubauen. Andererseits kann man auch immer nur halbe Rechtsdrehungen und außenseitliche Wechsel als „Grundschritt“ tanzen, und versucht dann einen Rechtskreisel einzubauen. Der Grundschritt ist dann eine Art Erholungspause.
Mit erweiterten Grundschrittfolgen lassen sich charakteristischen Bewegungsabläufe gezielt üben.
Siehe auch
Kategorie:- Tanzbegriff (Gesellschaftstanz)
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