- Gubernator
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Gubernator (Steuermann) kommt aus dem Lateinischen. Bereits bei den Römern gab es diesen Ausdruck als politisches Amt. Der Begriff kommt so auch im russischen (Губернатор) bzw. polnischen Sprachraum vor und ist verwandt mit dem französischen Gouverneur bzw. dem englischen Governor.
In Preußen
Der Gubernator war im westlichen Preußen und dem Kulmer Land des späten Mittelalters ein eigenständiger Statthalter des Königs von Polen.
Er war im Preußen königlichen Anteils ab 1454 ein durch die preußischen Stände selbsterwählter „Landesfürst“, in dem sie ihre Eigenständigkeit unter dem polnischen König als Schutzherrn bestätigt sahen. Der Gubernator versah z.B. wichtige Dokumente mit seinem Privatsiegel. Für Staatsangelegenheiten wurde sein Privatsiegel durch ein Amtssiegel (Sigillum publicum) ersetzt.
Erster Gubernator war der Landesritter Hans von Baysen, Herr auf Cadinen bei Elbing, der den Preußischer Bund gegen den Deutscher Orden in die Unabhängigkeit vom Ordensregiment unter polnischem Schutz führte. Er wurde vereinbarungsgemäß am 9. März 1454 vom polnischen König ernannt. Nachdem er im Jahre 1459 starb, übernahm sein Bruder Stibor von Baysen das Amt. Das Gubernatorenamt wurde bereits 1466 durch Bestimmungen des Zweiten Friedens von Thorn auf Westpreußen beschränkt. Schließlich wurde das weitgehend autonome Amt im Jahre 1467 durch königlichen Erlass abgeschafft, wogegen die preußischen Stände erfolglos Protest einlegten und Stibor von Baysen weiterhin Preußischer Gubernator blieb.
In der Donaumonarchie
Im 18. Jahrhundert war das Kaisertum Österreich in Gubernien aufgeteilt. Der Statthalter einer jeden Provinz war der sogenannte Gubernator. Er stand der zentralen Provinzialregierung, dem Gubernium, vor.
Siehe auch: Gubernator von Siebenbürgen
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