- Gustav Alexander Bielitz
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Gustav Alexander Bielitz (* 27. Mai 1769 in Liebenwerda; † Mai 1841 in Naumburg (Saale)) war ein deutscher Jurist.
Leben
Als Sohn eines Justizamtmannes geboren, studierte er ab dem 17. Oktober 1788 in Wittenberg. An der Universität Wittenberg absolvierte den Grad eines Lizentiaten und promovierte am 4. Juli 1794 zum Doktor der Rechtswissenschaften. Im Anschluss an sein Studium begab sich dann nach Dresden, wo er bis 1811 praktizierte und literarisch tätig war.
1819 ging er nach Naumburg, wo er privat mehrere Schriften verfasste. Besonders hervorzuheben ist sein „Commentar zum Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten". Dieser Kommentar, der in acht Bänden von 1823-1830 in der Erstauflage erschien, ist der erste große Kommentar des preußischen Landrechts. Das Werk folgte dem Gesetzbuch in dessen Aufbau, und ihm gelang es, den ganzen umfangreichen Stoff klar vermittelnd darzustellen. Auf ihr fußt eine Reihe weiterer Kommentare des preußischen Rechts.
Als sonstige Arbeiten sind noch zu nennen “Die preußische Justizverfassung in ihrer Eigentümlichkeit verglichen mit der sächsischen“ (1817, 1818), „Handbuch des preußischen Kirchenrechts“ (1818, 1831), „Erläuterungen des preußischen Gesetzes über die Mandats- summarischen und Bagatellprozess vom 1. Juni 1833“ (1833) und die Ministerialinstruktion „Analyse und Erläuterung des preußischen Gesetzes über das Rechtsmittel der Revision und Richtigkeitsbeschwerde vom 14. Dezember 1833“ (1834). Des Weiteren verfasste er mehrere Abfassungen für die Kameralistische Zeitung und Hinschius' Juristische Wochenschrift. Ein vollständiges Verzeichnis seiner Schriften befindet sich in Engelmanns Bibliotheca juridica (Leipzig 1840, 1849).
Literatur
- Teichmann: Bielitz, Gustav Alexander. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 624 f.
Weblinks
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