- Güterfernverkehrstarif
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Der Güterfernverkehrstarif (GFT; engl. long-haul traffic tariff oder long-range goods tariff) war bis 1992 die gesetzlich verbindliche Berechnungsgrundlage für Transportleistungen von Speditionen im LKW-Verkehr. Nach Ungültigwerden des GFT wurde dieser ersetzt durch das Entfernungswerk Straße (EWS).
Der Vorläufer des GFT war bis 1990 der Reichskraftwagentarif (RKT).
Siehe auch: Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG), Bundesverkehrsministerium (BMV), Deutschen Eisenbahngütertarif (DEGT), StGNV, Frachten- und Tarifanzeiger Binnenschifffahrt (FTB), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Kabotagefreiheit
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