- Reichskraftwagentarif
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Der Reichskraftwagentarif (RKT) bezeichnete einen am 26. Juni 1935 im Einvernehmen mit der deutschen Reichsbahn aufgestellten Tarif für Beförderungen im gewerblichen Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen. Das Gesetz enthielt die Frachtsätze, Gebührensätze und die Beförderungsbedingungen.
Der Reichskraftwagentarif wurde mit Inkrafttreten des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) am 19. November 1952 nochmals für verbindlich erklärt. Am 1. Januar 1994 wurde er durch den Güterfernverkehrstarif (GFT) ersetzt.
Kategorien:- Güterkraftverkehr
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