Gütertrennung

Gütertrennung

Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern.

Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten oder Lebenspartner, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jedem Ehegatten oder Lebenspartner obliegt die Verwaltung seines Vermögens und er bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während aufrechter Ehe von ihm erworbenen Vermögens. Davon unberührt bleibt das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens (wie z. B. Hausrat, Ehewohnung, gemeinsames Auto) und der ehelichen Ersparnisse.

Österreich

Sofern nicht in einem Ehevertrag anderes vereinbart wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. (§ 1237 ABGB)

Deutschland

Die Gütertrennung ist zum einen ein vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern im deutschen Familienrecht (vgl. § 1414 BGB), zum anderen ein außerordentlicher, subsidiärer gesetzlicher Güterstand gem. §§ 1388,1414,1449,1470 BGB. Gütertrennung wird durch notariell beurkundeten Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag § 7 LPartG vereinbart. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist.

Der Güterstand der Gütertrennung kommt in Deutschland nur selten vor. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, die gemäß deutschem Familienrecht gilt, wenn die Ehegatten nichts Abweichendes vereinbart haben.

Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehegatten (§ 1371 BGB). Haben die Eheleute Gütertrennung vereinbart, entfällt diese pauschale Erhöhung der Erbquote. § 1931 Abs. 4 BGB trifft für diesen Fall eine Sonderregelung. Bei Vereinbarung von Gütertrennung ist daher auch immer zu überlegen, ob eine Verfügung von Todes wegen errichtet werden soll.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Gütertrennung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gütertrennung — Gütertrennung, s. Ehegüterrecht, S. 402 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gütertrennung — Gütertrennung, Gütersonderung, das System des Ehelichen Güterrechts (s.d.), nach dem die Ehefrau in Ansehung ihres Vermögens die Stellung einer unverheirateten Frau hat; im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. (§§ 1432, 1436) als subsidiärer gesetzlicher… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gütertrennung — die Gütertrennung (Oberstufe) vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten oder Lebenspartner während der Ehe Beispiel: Die Ehegatten schlossen einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde. Kollokation: die Gütertrennung… …   Extremes Deutsch

  • Gütertrennung — Gü|ter|tren|nung 〈f. 20; unz.〉 vertragl. vereinbartes Getrennthalten des Eigentums der beiden Ehepartner ● in Gütertrennung leben * * * Gü|ter|tren|nung, die: vermögensrechtlicher Zustand, in dem jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält u.… …   Universal-Lexikon

  • Gütertrennung — Gü̲·ter·tren·nung die; Jur; die rechtliche Regelung (besonders im Hinblick auf eine spätere Trennung), dass nach der Heirat jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und es nach eigenem Willen und eigener Verantwortung verwaltet ↔… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gütertrennung — ⇡ eheliches Güterrecht …   Lexikon der Economics

  • Gütertrennung — Gü|ter|tren|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ehegüterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Eheliches Güterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzlicher Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”