Habsburgische Erblande

Habsburgische Erblande
Die Habsburgischen Erblande 1648 (braun)

Mit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die von den Habsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er dient auch als Abgrenzung zum Heiligen Römischen Reich, als dessen König oder Kaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger gewählt wurden.

Im 15. Jahrhundert gehörten Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, und Tirol dazu.

Um 1500 zählte man auch die Grafschaft Görz zu den Erblanden.

Die von Kaiser Maximilian I. erworbenen burgundischen Territorien (um 1480) wurden indes nie dazu gerechnet.

Nach der Aufhebung der ständischen Verfassung im Königreich Böhmen 1627 wurden dieses und seine Nebenländer Mähren und Schlesien ebenfalls Erbländer, nach der pragmatischen Sanktion von 1713 auch das Königreich Ungarn.

Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff nicht verwendet.

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