Handjery

Handjery

Nicolaus Prinz von Handjery (* 18. Dezember 1836 in Konstantinopel; † 7. Dezember 1900 in Dresden) war preußischer Politiker.

Er war der Sohn des russischen Staatsbeamten Fürst Telemach Handjery und seiner Frau, der deutschen Adligen Caroline Handjery, geborene Caroline von Glasenapp. Als Handjery neun Jahre alt war, zog seine Familie mit ihm nach Dresden, später nach Berlin. Sein Vater kaufte in Westfalen die Güter Ulenburg, Beck, Schockenmühle und Gohfeld. 1850 starb der Vater. Am 17. April 1851 erhielt Handjery die Naturalilisationsurkunde (Staatsbürgerschaft). Am 21. April 1851 legte er am Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin das Abitur ab, wobei er umfassenden Kenntnisse in Geographie und Geschichte sowie in den Sprachen Latein, Griechisch und Französisch zeigte. Von 1854 bis 1857 studierte er Jura in Berlin und Bonn und erwarb am 20. Juni 1857 den Grad Dr. iur. utr.

Von 1857 bis 1861 diente er im Garde-Kürassier-Regiment und schied aus gesundheitlichen Gründen mit dem Dienstgrad eines Sekondeleutnants aus.

Von 1861 bis 1863 war er Auskultator am Berliner Kammergericht. Am 26. Juni 1863 erfolgte die Ernennung zum Kammergerichtsreferendar. Anschließend reiste Handjery für ein Jahr nach Frankreich. Nach seiner Rückkehr bestand er am 28. Mai 1864 in Potsdam die Prüfung zum Regierungsreferendar und wurde am 11. Juni in den Staatsdienst aufgenommen. Am 29. Oktober 1867 bestand er die Große Juristische Staatsprüfung und wurde daraufhin am 25. November 1867 zum Regierungsassessor ernannt. Von Dezember 1867 bis März 1868 übernahm er die Vertretung des Landrates von Jüterbog-Luckenwalde. Im selben Jahr übernahm er die Vertretung des Landrats des Landkreises Teltow. Ab 1868 arbeitete Handjery im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, ab 1869 als Regierungsassessor im Königlichen Polizeipräsidium in Berlin. Von April 1868 bis Januar 1874 vertrat er im Reichstag den Wahlkreis TeltowBeeskowStorkow.

Am 1. Juli 1870 übernahm er die kommissarische Verwaltung des Landkreises Teltow. Von 1870 bis 1876 war er zudem Abgeordneter im Preußischen Abgeordnetenhaus. 1877 wurde Handjery zum königlichen Kammerherrn ernannt. Von 1879 bis 1882 war er erneut Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses. Von Dezember 1884 bis März 1885 war er Vorsitzender des Brandenburgischen Sparkassenverbandes. Am 16. März 1885 wurde Handjery zum Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Liegnitz in der Provinz Schlesien ernannt.

Am 1. April 1895 wurde der damals 58-Jährige aus dem Staatsdienst entlassen und starb fünf Jahre später. Sein Grab befindet sich auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof in Berlin-Schöneberg, Großgörschenstraße.

Ehrungen

  • Landwehrdienstauszeichnung II. Klasse (8. Mai 1872)
  • Roten Adlerorden IV. Klasse (28. Juli 1875)
  • Roter Adlerorden III. Klasse mit Schleife (18. Januar 1887)
  • Roter Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub (23. März 1890)
  • Kaiser-Franz-Josef-Orden (19. September 1890)
  • Komturorden des Königs Albert von Sachsen I. Klasse (30. September 1890)
  • Stern zum Roten Adlerorden II. Klasse mit Eichenlaub (11. März 1895)

In seinem ehemaligen Landkreis sind jeweils die Handjerystraße in Berlin-Friedenau und in Berlin-Adlershof sowie die Prinz-Handjery-Straße in Berlin-Zehlendorf nach ihm benannt.

Literatur

  • Claudia Wilke: Die Landräte der Kreise Teltow und Niederbarnim im Kaiserreich. Potsdam 1998, ISBN 3-930850-70-2. 

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