- Alkoholbesteuerung
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In vielen Staaten unterliegen verschiedene alkoholische Getränke einer gesonderten Besteuerung. Während dies früher vor allem aus fiskalischen Gründen geschah, wird die Alkoholbesteuerung seit dem 19. Jahrhundert auch mit gesundheitspolitischen Argumenten gerechtfertigt. Oftmals haben sich die Besteuerung gebrannter Wasser und jene gegorener Getränke (insbesondere Bier) historisch separat entwickelt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Seit der frühen Neuzeit finden sich vereinzelte Steuern und Abgaben auf alkoholische Produkte, so aus dem Jahr 1509 aus Nordhausen und aus dem Jahr 1660 aus England. Seit dem 19. Jahrhundert findet eine systematischere Besteuerung alkoholischer Getränke statt.
Deutschland
Hauptartikel: Branntweinsteuer#Geschichte_der_Branntweinsteuer
Die erste einheitliche Besteuerung von Branntwein in Deutschland fand 1873 durch den Norddeutschen Bund statt. Seit 1919 erfolgt die Besteuerung des Branntweins durch das Branntweinmonopol, das durch die Reichsmonopolverwaltung und seit dem Zweiten Weltkrieg durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ausgeübt wird.
Schweiz
Nachdem mit der Bundesverfassung von 1874 die Handels- und Gewerbefreiheit bundesweit eingeführt wurde und damit vorher bestehende Beschränkungen und Besteuerungen der Alkoholherstellung bzw. des Alkoholverkaufs und -ausschanks wegfielen, stieg der Konsum rapide an. Insbesondere diente Kartoffelschnaps bei den ärmeren Schichten als Betäubungsmittel und Nahrungsersatz. Um dieser Kartoffelschnapspest zu begegnen, wurde 1887 das erste Alkoholgesetz verabschiedet, das vorerst nur die Produktion von Kartoffelschnaps regelte. Der Alkoholkonsum ging daraufhin auch massiv zurück.[1] Nachdem im Ersten Weltkrieg und in der Zeit danach Obstbrände zunehmend an Beliebtheit gewannen und der Alkoholkonsum wieder zu steigen begann, wurde die Alkoholbesteuerung 1930 auf Verfassungsebene und 1932 auf Gesetzesebene auf alle gebrannten Wasser ausgedehnt. Im Jahr 2004 wurde mit einer Sonderregelung für Alcopops die Alkoholsteuer auf diese süßen Mixgetränke mehr als vervierfacht.
Einzelnachweise
- ↑ Grafik der Eidgenössischen Alkoholverwaltung: http://www.eav.admin.ch/php/modules/mediamanager/sendobject.php?lang=de&image=M3wBzQAy/8ullqDu36WcnojN14in3qSbnpWVZGuamk6p1rJdqZ%20X3tTIyd3d0bu2tKy/bKbXrZufna2MwcnczdbH6M/Tj5aW2uLUkZ2audTc152s29Of09GdXqfV59iUmJS22d65aX12r6/diaWarcnpj9Ga1tbJ2Oja0o%20Wls3hi56bzsvWmJdki8nMo9PM8lGplevY3YuWm5umi3RweLGCn4mlms3N5o%20dlJyblJeYntGamIuWo4ueo7bP2NjXWWqWmFyTla1RqZXr2NuLlqSMqdA= (Link nicht abrufbar)
Kategorie:- Steuern und Abgaben
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