- Alleinarbeitsplatz
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Alleinarbeiten (Einzel-oder Alleinarbeitsplätze) sind Arbeitsplätze, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Das kann auch für kurzzeitige Alleinarbeiten gelten.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.
Alleinarbeitsplätze sind grundsätzlich nicht verboten!
Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, denen die Gefahren bekannt sind. Gefährdungen müssen durch Schutzmaßnahmen verringert oder ausgeschlossen werden.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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