- Hauersekt
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Als Winzersekt wird der vom Winzer selbst oder in dessen Auftrag erzeugte Sekt bezeichnet. Meist handelt es sich daher um Sekt b. A., d. h. Sekt bestimmter Anbaugebiete, z. B. aus Rheinhessen, Pfalz, Rheingau, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Nahe, Franken, Württemberg, Baden, Saale-Unstrut und Sachsen. Die bevorzugten Rebsorten sind vor allem Chardonnay, Riesling, Elbling, Silvaner, Trollinger, Dornfelder, Weißburgunder und Spätburgunder. Bei einem Sekt b. A. (auf dem Etikett steht der Name des Anbaugebietes) müssen 100 % der Trauben in diesem Gebiet geerntet worden sein. Lagensekt muss zu 85 % aus Weinen der angegebenen Weinbergslage und zu 100 % aus Weinen des bestimmten Anbaugebietes hergestellt werden. Ist auf dem Etikett auch die Angabe eines Jahrganges (Jahrgangssekt) vermerkt, so müssen 85 % des verwendeten Weines aus Trauben bzw. Weinen dieses Jahrgangs sein. Gleiches gilt auch bei Angabe einer Rebsorte.
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