Hauptverfahren

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens, in dem entsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mündlichkeitsgrundsatz eine mündliche Verhandlung, die so genannte Hauptverhandlung durchgeführt wird.

Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss (vgl. dazu §§ 203, 207 StPO) und endet mit dem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens.

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  • Hauptverfahren — Hauptverfahren, im Deutschen Strafprozeß im Gegensatz zum Vorverfahren (s.d.) der mit der Erlassung des Eröffnungsbeschlusses beginnende, mit der Urteilsverkündung schließende Abschnitt des Verfahrens …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Hauptverfahren — Haupt|ver|fah|ren (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Strafprozess (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… …   Deutsch Wikipedia

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