- Allgemeiner Almosenkasten
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Der Allgemeine Almosenkasten ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts in der Stadt Frankfurt am Main, die ihre Wurzeln im Mittelalter hat. Der Almosenkasten stellt auch heute noch Gelder für soziale Belange zur Verfügung, befasst sich aber in erster Linie mit der Verwaltung des eigenen Stiftungsvermögens.
Rechtlich ist der Allgemeine Almosenkasten selbständig. Es besteht aber eine aus der Geschichte gewachsene – organisatorisch in der Satzung verankerte – personelle Verknüpfung mit der Stadt Frankfurt. Den Vorsitz des Pflegamtes – das ist der Stiftungsvorstand – übernimmt der zuständige Stadtrat aus dem Magistrat der Stadt Frankfurt. Auch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen fließen seit der Übernahme der Wohlfahrtspflege durch staatliche Institutionen der Stadt Frankfurt zu.
Der Almosenkasten gehört zu den sechs großen „öffentlich-mildtätigen Stiftungen“ in der Stadt Frankfurt. Das sind neben dem Allgemeinen Almosenkasten: das Hospital zum Heiligen Geist, das St.Katharinen- und Weißfrauenstift, die Stiftung Taubstummenanstalt, das Wiesenhüttenstift und die Waisenhausstiftung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Mittelalter sorgten vorwiegend Kirchen und Klöster für die Kranken und Armen. Das galt auch in Frankfurt am Main.
Ab dem ausgehenden 14. Jahrhundert entstanden in Frankfurt aber auch weltliche Organisationen, die sich dieser Aufgabe widmeten. Hierzu zählte die Stiftung „Almosen zu St. Nikolai“, die sich anfangs aus dem 1428 testamentarisch der Stadt Frankfurt zugewandten Vermögen des Arztes Johann Wiesebeder finanzierte.
Im Zuge der Reformation, der sich die Stadt Frankfurt 1530 anschloss[1], übernahm diese Stiftung das Vermögen und die Einkünfte einiger zuvor kirchlicher Organisationen, darunter des Gutleuthofes und des Barfüßerklosters. 1531 entstand hieraus dann der Allgemeine Almosenkasten.
Der Allgemeine Almosenkasten übernahm soziale Aufgaben insbesondere in der Armenfürsorge (Versorgung Bedürftiger mit Nahrung, Kleidung und Geld) und kümmerte sich um Geisteskranke; damit begründete er eine erste organisierte Versorgung von geistig Behinderten. Der Almosenkasten verwaltete aber außerdem die neu entstandenen evangelischen Kirchen und übernahm auch sonstige reine Verwaltungsaufgaben (Stadtbibliothek, Beerdigungswesen)[2]
Die Verwaltung der Stiftung oblag den „Kastenherren“, einem aus verschiedenen Gruppierungen der Stadt zusammengesetzten Rat. Sie führte verschiedentlich zu tiefgreifenden Auseinandersetzungen, da den Kastenherren das Wirtschaften in die eigene Tasche vorgeworfen wurde, so zum Beispiel 1613 im Zusammenhang mit dem Fettmilchaufstand.
Durch kaiserliche Resolutionen wurde die Verwaltung zunächst 1735 neu geordnet; aber die kaiserlichen Anordnungen setzten sich nie vollständig durch.
Ein Ende fanden diese Auseinandersetzungen erst nach der Zeit Napoleons. Im Jahr 1833 erließ die Stadt eine allgemeine Stiftungsordnung und der Allgemeine Almosenkasten wurde eine selbständige öffentliche milde Stiftung.
Neuzeit
Mit der Einführung der neuen Armenordnung am 1. April 1883 übernahm die Stadt Frankfurt mit der Gründung des städtische Armenamtes, das später als Wohlfahrtsamt, dann als Fürsorgeamt und heute als Sozialamt agiert, die Aufgabe der zentralen kommunalen Wohlfahrtspflege. Die Stiftungen, darunter der Almosenkasten, die sich dieser Aufgabe bislang angenommen hatten, verwalten zwar weiterhin ihr Stiftungsvermögen, müssen aber seitdem die Erträge aus dem Vermögen an die Stadt – das Sozialamt – abführen.
Literatur
- Dagmar Braum: Vom Tollhaus zum Kastenhospital. Georg Olms Verlag, Hildesheim 1986, ISBN 978-3-487-07767-3.
- Hans-Otto Schembs (Hrsg.): Der Allgemeine Almosenkasten in Frankfurt am Main 1531–1981. Verlag Waldemar Kramer, Frankfurt 1981, ISBN 3-7829-0243-2.
Einzelnachweise
Kategorien:- Stiftung des öffentlichen Rechts
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