Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG) enthält in erster Linie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Berliner Ordnungsbehörden und der Berliner Polizei. Der vollständige Name lautet Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin.

Unter anderem werden die Ermächtigungsgrundlagen für das präventive Handeln der Polizei geregelt. Die grundlegende ist die polizeirechtliche Generalklausel (§ 17 ASOG), die ein Eingreifen beim Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestattet. Das repressive Handeln ist in der Strafprozessordnung als Bundesrecht geregelt.

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