Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin)
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Basisdaten |
Titel: |
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin |
Kurztitel: |
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz |
Abkürzung: |
ASOG Bln |
Art: |
Landesgesetz |
Geltungsbereich: |
Berlin |
Rechtsmaterie: |
Polizei- und Ordnungsrecht |
Fundstellennachweis: |
BRV 2011-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: |
11. Februar 1975
(GVBl. S. 688) |
Inkrafttreten am: |
1. September 1975 |
Neubekanntmachung vom: |
11. Oktober 2006
(GVBl. S. 930) |
Letzte Neufassung vom: |
14. April 1992
(GVBl. S. 119) |
Inkrafttreten der
Neufassung am: |
26. April 1992 |
Letzte Änderung durch: |
Art. I ÄndG vom 18. September 2011
(GVBl. S. 482) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
1. Oktober 2011
(Art. II G vom 18. September 2011) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) des Landes Berlin enthält in erster Linie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Berliner Ordnungsbehörden und der Berliner Polizei. Der Langtitel lautet Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin.
Unter anderem werden die Ermächtigungsgrundlagen für das präventive Handeln der Polizei geregelt. Die grundlegende ist die polizeirechtliche Generalklausel (§ 17 ASOG Bln), die ein Eingreifen beim Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestattet. Das repressive Handeln ist in der Strafprozessordnung als Bundesrecht geregelt.
Siehe auch
Weblinks
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Kategorien:
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