- Haushaltssperre
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Die Haushaltshaltssperre ist eines von mehreren Mitteln, die eingesetzt werden können, wenn der Ausgleich öffentlicher Haushalte durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen gefährdet ist (vgl. Haushaltsloch).
Der eigentliche Fachbegriff für die Haushaltssperre ist die „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ die in Bundes- und Landeshaushaltsordnungen sowie in Gemeindehaushaltsverordnungen geregelt ist. In § 41 Bundeshaushaltsordnung heißt es dazu (Haushaltswirtschaftliche Sperre): „Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Bundesministerium der Finanzen nach Benehmen mit dem zuständigen Bundesministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.“
Mit der Sperre von Haushaltsmitteln behält sich die Exekutive demnach vor, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob geplante Ausgaben tatsächlich getätigt bzw. Verpflichtungen eingegangen werden. Dieses Haushaltsinstrument kann unterschiedlich scharf ausgestaltet werden. Es kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushaltes beziehen. Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben (Pflichtaufgaben).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Haushaltsrecht (Deutschland)
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