- Öffentlicher Haushalt
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Der Öffentliche Haushalt ist eine ökonomische Einheit innerhalb einer Wirtschaftsordnung und dadurch gekennzeichnet, dass er von Gebietskörperschaften gebildet wird. In Deutschland bilden der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände die öffentlichen Haushalte; außerdem ist Deutschland am Haushalt der Europäischen Union beteiligt. Hauptaufgabe derartiger Haushalte ist der Betrieb einer Infrastruktur, die allen Mitgliedern der Gesellschaft als Staatsleistung im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung steht. Dazu zählt etwa das Bildungswesen, das Rechtswesen, das Sicherheitswesen oder das Gesundheitswesen. Die wirtschaftlichen Aspekte der öffentlichen Haushalte sind Gegenstand einer eigenen wissenschaftlichen Disziplin, der Finanzwissenschaft.[1] Sie gilt neben der Wirtschaftstheorie und der Wirtschaftspolitik als die dritte klassische Disziplin innerhalb der Volkswirtschaftslehre. Anders als die Unternehmen streben die öffentlichen Haushalte nicht nach Gewinnen, sondern nach Ausgabendeckung.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 5.
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