Hausverwalter

Hausverwalter
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verwaltung eines vermieteten Objekts im Auftrag des Eigentümers (Mietverwaltung).

Die in der Umgangssprache häufig mit dem gleichen Begriff bezeichnete Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft findet sich unter WEG-Verwaltung.

Eine Hausverwaltung (Abk. HV) für Mietshäuser (auch Mietverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.[1]

Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen der kaufmännischen Verwaltung

  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anmahnen von säumigen Mietern
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser usw.)
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Umfang der Führung von Büchern
  • andere kaufmännische Aufgaben

und einer technischen Verwaltung

  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
  • andere technische Aufgaben

Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Hausverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Abgrenzung

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist nicht Aufgabe der Hausverwaltung im Sinne der „Mietverwaltung“. Diese ist als „Wohnungseigentumsverwaltung“ (WEG-Verwaltung) in einem eigenen Artikel beschrieben. Zwar können beide zugleich ausgeübt werden („Mischverwaltung“),[2] z. B. zur Erzielung von Synergieeffekten. Doch ist dabei die Mietverwaltung von der WEG-Verwaltung rechtlich (andere Vertragsgrundlage), monetär (getrennte Konten) und organisatorisch strikt zu trennen.

Auch die Wohnungsvermittlung gehört nicht zur Aufgabe des Mietverwaltung.

Verwaltung von gewerblichen Immobilien

Darüber hinaus gibt es noch die Verwaltung von Gewerbeimmobilien. Dies wird zunehmend nicht von den klassischen Hausverwaltungen abgedeckt – hierzu bieten Firmen unter dem Stichwort Facility Management ihre Dienstleistungen an.

Sonstiges

Einige Verwaltungsfirmen bieten neben der reinen Verwaltung auch einen Hausmeisterservice an. Dieser Service bietet typischerweise Dienstleistungen wie z.B. Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung etc. an. In solchen Fällen kann ein fließender Übergang hin zum „Gebäudemanagement“ oder auch „Facility Management“ vorhanden sein, wobei dieser Begriff mit dem Begriff „Hausverwaltung“ verwandt, aber nicht deckungsgleich ist.

Die Hausverwaltungen erhalten für ihre Dienstleistungen ein Honorar. Meist wird dies auf die einzelnen Wohneinheit basierend als Fixbetrag oder als prozentuale Beteiligung berechnet. Leerstand wird oftmals gesondert berechnet. Dieses Honorar sind Kosten des Eigentümers, die er nicht auf die Mieter umlegen darf.

Hausverwaltungen haben meistens einen regional begrenzten Tätigkeitsradius. Nur wenige Unternehmen bieten eine überregionale Dienstleistung an.

Quellen und Einzelnachweise

  1. Vertragsgestaltung Hausverwaltung der IHK Hanau
  2. Aufzählung von Verwaltungsarten in einem BFW-Formblatt
  • Schriftenreihe „Vermieten und Mieten von A-Z“, Rudolf Haufe-Verlag GmbH&Co.KG, Freiburg, ISSN 0945-392X

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