- Hausvertrag von Pavia
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Im Hausvertrag von Pavia wurde am 4. August 1329 das Territorialherzogtum Bayern geteilt.
Kaiser Ludwig der Bayer trat Rudolf II. dem Blinden und Ruprecht I. dem Roten, den Söhnen seines Bruders Rudolf, die Rheinpfalz und die Oberpfalz ab. Kaiser Ludwig behielt für sich und seine Erben Oberbayern und kleinere, nördlich von Regensburg gelegene Bezirke.
Im Hausvertrag von Pavia war geregelt, dass das Recht der Kaiserwahl (die Kur) wechselweise von pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern wahrgenommen werden sollte; später in der Goldenen Bulle wurde dieses Recht jedoch alleine der pfälzischen Linie zugesprochen, was nach der Reformation Grundlage der Streitigkeiten in der causa palatina wurde: Ab 1623 lag die Kurwürde bei der bayerischen Linie, der Konflikt wurde 1648 durch Kurwürden für beide Linien gelöst.
Nach der Teilung wurde der alte bayerische Nordgau zunächst das Land der Pfalz zu Bayern genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name „Obere Pfalz“ ein.
Der Hausvertrag wurde im Jahr 1777 durch das Aussterben der ludovizischen Linie noch einmal aktuell. Damals kam ein weiterer Passus des Hausvertrags zum Zuge, der besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte. Das Erbe von Kurfürst Maximilian III. Joseph trat Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der Kurfürst des nun wieder vereinigten Pfalz-Bayern wurde. Bei diesem Erbfall berief sich Karl Theodor ausdrücklich auf den Hausvertrag von Pavia.
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