Heinrich Schneider (Saarland)

Heinrich Schneider (Saarland)

Heinrich Schneider (* 22. Februar 1907 in Saarbrücken; † 12. Januar 1974 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker der FDP/DPS im Saarland.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1926 studierte Schneider Rechtswissenschaften in Heidelberg, Berlin, München und Marburg und beendete seine Ausbildung 1930 mit der Promotion. Nach der Rückkehr nach Saarbrücken im August 1931 ließ er sich dort als Rechtsanwalt nieder und wurde Mitarbeiter der NS-Wochenzeitung "Saardeutsche Stimme". Im Juni 1933 wurde Schneider als Nachfolger von Hans Globke Chef des Saarreferates im Reichsinnenministerium. Nach Kriegsausbruch arbeitete er in einer Anwaltskanzlei in Mannheim. 1941 wurde er schließlich wissenschaftlicher Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt.

Nach der Rückkehr nach Saarbrücken arbeitete Schneider zunächst in der Schreinerei seines Vaters. Nach der Entnazifizierung, die ihn als Mitläufer einstufte, eröffnete er erneut eine Anwaltskanzlei.

Partei

Nach einem Besuch Gregor Strassers trat er im Oktober 1930 in die NSDAP ein. 1933 wurde Schneider Saarreferent im Preußischen Innenministerium und Leiter der Saarabteilung der NSDAP. Die Parteiabteilung wurde im Februar 1934 auf Betreiben des pfälzischen Gauleiters und von Hitler zum Saarkommissar ernannten Josef Bürckel aufgelöst; die Ministeriumsstelle verließ er wenige Monate später.[1] 1937 wurde aufgrund seiner arbeitsgerichtlichen Verteidigung von Sozialdemokraten und Gegnern des Anschlusses des Saargebiets ans Deutsche Reich wegen „parteischädigenden Verhaltens“ ein Parteiausschlussverfahren gegen Schneider angestrengt. Auf der Ebene des Gaugerichts und im Ehrgerichtsverfahren verteidigte sich Schneider jedoch erfolgreich genug, dass die Verfahren gegen ihn auf unbestimmte Zeit vertagt wurden. Seine Parteimitgliedsbeiträge zahlte Schneider bis zum Kriegsende.[2]

Schneider trat 1950 in die DPS (Demokratische Partei Saar) ein. Auf dem richtungsändernden 3. Parteitag am 2. September 1950 wurde er erstmals in den Vorstand gewählt. Im DPS-Verbotsverfahren war Schneider Rechtsvertreter seiner Partei. 1953 sollte er auf der Landesliste Rheinland-Pfalz der FDP kandidieren, verzichtete jedoch, da er wegen der „Lex Conrad“ Gefahr gelaufen wäre, seine saarländische Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Nach Wiedergründung der DPS wurde er deren 1. Vorsitzender. Durch den Anschluss der DPS an die FDP wurde er am 11. August 1957 auch Mitglied der Liberalen. 1960 wurde Schneider stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP, die er 1969 aus Protest gegen die sozial-liberale Koalition verließ.

Abgeordneter

Schneider war von 1955 bis 1965 Landtagsabgeordneter im Saarland. Vom 2. Januar bis 31. Dezember 1956 war er Landtagspräsident.

Der Landtag des Saarlandes entsandte ihn am 4. Januar 1957 in den Deutschen Bundestag, dem er bis 1965 angehörte.

Öffentliche Ämter

Vom 4. Juni 1957 bis zum 26. Februar 1959 war er stellvertretender Ministerpräsident des Saarlandes und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft.

Schriften (Auswahl)

  • Das Wunder an der Saar. Ein Erfolg politischer Gemeinsamkeit, Stuttgart 1974.

Postumer Ärger

Die Publikation des Historikers Erich Später[3] über Heinrich Schneider, dem er als „hoher Funktionär und Propagandist“ der NSDAP Verantwortung „für die organisierte Entrechtung, Ausplünderung und Vertreibung der Saarländer jüdischen Glaubens“ ab Januar 1935 zuordnet, hat dessen Sohn, einen Rechtsanwalt, am 24. November 2005 zu einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ veranlasst. Der Beklagte weigerte sich, sagte: „Diese Geschichte ist doch im Saarland schon viel zu lange totgeschwiegen worden.“

Heinrich Schneider stand auch nach 1949 positiv zu seiner NS-Vergangenheit und befürwortete etwa in einem Artikel die Gleichsetzung der Volksabstimmungen von 1955 und 1935 an der Saar, als es um den Anschluss an Deutschland ging, und schrieb: „Das Wort des Führers ist unser Befehl.“ Er feiert darin die Protagonisten der Deutschen Front von 1935. Für ihn sind sie gleich denen von 1955. „Ihr Treue blieb unwandelbar“, schrieb er dazu.

Einzelnachweise

  1. Möhler, Rainer: Rechtsanwalt Dr. Heinrich Schneider: Trommler oder Mitläufer?, in: Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960: Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes/Peter Wettmann-Jungblut/hrsg. vom Saarländischen AnwaltVerein. Blieskastel 2004, S. 301-324, S.305-307.
  2. Möhler, Rainer: Rechtsanwalt Dr. Heinrich Schneider: Trommler oder Mitläufer?, in: Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960: Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes/Peter Wettmann-Jungblut/hrsg. vom Saarländischen AnwaltVerein. Blieskastel 2004, S. 301-324, S.308-312.
  3. Erich Später: Deutsch ist die Saar! 50 Jahre Saar-Referendum, in: grün:konkret, Nr.2/2005, S.18-19. [1]

Literatur

Rainer Möhler: Rechtsanwalt Dr. Heinrich Schneider: Trommler oder Mitläufer?, in: Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960: Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes/Peter Wettmann-Jungblut/hrsg. vom Saarländischen AnwaltVerein. Blieskastel 2004, S. 301-324.

Weblinks


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