Hemmschwellentheorie

Hemmschwellentheorie

Die Hemmschwellentheorie ist eine strafrechtliche Theorie in der Rechtswissenschaft. Sie besagt, dass der Täter bei Tötungsdelikten eine besondere Hemmschwelle, die Tötungshemmschwelle, überwinden muss.

Der Täter muss demnach zumindest mit Eventualvorsatz handeln, den Tötungserfolg also für möglich halten und ihn billigend in Kauf nehmen. Vertraut der Täter jedoch ernsthaft auf das Nichteintreffen des Erfolgs, so handelt er lediglich bewusst fahrlässig (vgl. BGH NStZ 83, 407 "Vollgasfall").

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