- Hiebsatz
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Der Hiebsatz (Hiebssatz, Nutzungsatz, Abnutzungssatz) wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährliche einschlagbare Holzmenge an. Er wird in Ernte- oder Vorratsfestmetern angegeben und wird für die steuerliche Bewertung des Privatwaldes herangezogen.
Der jährliche Hiebsatz ist der Hiebsatz, der pro Jahr entsprechend der einzelbestandsweisen Planung der Forsteinrichtung zu hauen ist. Diesen Gesamthiebsatz kann man in Haupt- und Pflegenutzung sowie in die einzelnen Holzartengruppen (wie z. B. Buche, Kiefer, Fichte) unterteilen. Die Summe des jährlichen Hiebsatzes wird auch als „Hauungsmenge“ oder „Gesamteinschlag“ bezeichnet. Die jährlich eingeschlagene Holzmenge sollte aus ökologischer Sicht keinesfalls höher sein als der jährliche Neu-Zuwachs des Waldes.
Quellen
- Lexikon Wissen Media Verlag, auf wissen.spiegel.de
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