- Hilfsnorm
-
Eine Hilfsnorm ist eine Gesetzesbestimmung ohne eigene Rechtsfolge. Sie definiert, ergänzt oder erläutert nur eine andere Gesetzesbestimmung. So bestimmt etwa § 90 BGB, was unter einer "Sache" zu verstehen ist, und § 90a BGB, dass Tiere keine Sachen sind.
Gesetzestechnisch lassen sich Normen in Anspruchsgrundlagen, Einreden und Hilfsnormen einteilen.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.