Hilfsnorm

Hilfsnorm

Eine Hilfsnorm ist eine Gesetzesbestimmung ohne eigene Rechtsfolge. Sie definiert, ergänzt oder erläutert nur eine andere Gesetzesbestimmung. So bestimmt etwa § 90 BGB, was unter einer "Sache" zu verstehen ist, und § 90a BGB, dass Tiere keine Sachen sind.

Gesetzestechnisch lassen sich Normen in Anspruchsgrundlagen, Einreden und Hilfsnormen einteilen.

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