Hochschulstudium

Hochschulstudium
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Vorlesung in Mathematik an der Technischen Universität Helsinki

Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Hochschulen, also Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen sowie an Akademien, soweit diese den Hochschulen gleichgestellt sind. Ferner wird auch die Aus- oder Weiterbildung an Berufsakademien als Studium bezeichnet. Das Studium erfordert die Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist.

Der Begriff Studium wird, insbesondere in der Selbstdarstellung, heutzutage aber auch für Ausbildungen an Berufsfachschulen, Fachschulen, Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet.

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Praktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. In der Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit[1] das Studium ab.

Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Länderebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit einigen Jahren in mehreren Ländern nicht mehr kostenlos.

Ein Studium kostet in Deutschland mit allem pro Monat durchschnittlich 770 Euro, zuzüglich Studiengebühr.

Inhaltsverzeichnis

Zulassung zum Studium

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. Auch Meister, Techniker und Fachwirte haben ein allgemeines Hochschulzugangsrecht, das nicht an Eignungstests, Probezeiten oder ein bestimmtes Fach gebunden ist. Berufstätige, die mindestens eine zweijährige Ausbildung und dreijährige Berufserfahrung haben, haben ein fachgebundenes Zugangsrecht. Dies ermöglicht besonders Menschen, die durch Lebensumstände das Abitur nicht erhalten haben, das Studium an einer Hochschule zu absolvieren.

Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel ein Numerus clausus, der sich aus dem Abiturnotendurchschnitt ergibt. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen, die Studienplätze über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.

Bei der Zulassung zum Studium berät unter anderem die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen.

Grundständiges und postgraduales Studium

Man unterscheidet zwischen grundständigen Studium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Bachelor, Diplom, Magister, erstes Staatsexamen, Lizenziat, Baccalaureus), und postgradualem Studium (Master), das ein grundständiges Studium voraussetzt. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium. Der deutsche Begriff postgradual bedeutet nach Abschluss eines Hochschulstudiums stattfindend.[2]

Studiengang und Abschluss

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Das Studium kann auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet sein oder interdisziplinär sein. Der Ablauf eines Studiengangs ist teilweise fachspezifisch geregelt, teilweise auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte, kann manchmal auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Überwiegend werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, die mit unterschiedlichen Abschlüssen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Promotion) enden und damit teilweise auch für unterschiedliche berufliche Wege qualifizieren.

Diplom

Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das zwei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.

An Universitäten beträgt die Regelstudienzeit eines Diplomstudiums je nach Studiengang acht bis zehn Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge eine kürzere Regelstudienzeit von meist acht Semestern und ein anderes Grundkonzept, das mehr Praxisnähe erreichen soll. Dieser akademische Diplomgrad wird mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern verliehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.

Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium in seiner bisherigen Form verschwinden, jedoch bleiben Ausnahmen bestehen. So wird etwa an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann nicht zugunsten eines Bachelor abgeschafft, sondern auf Dauer beibehalten. [3]

Magister Artium

In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium.

Bachelor und Master

In Deutschland werden der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang im Rahmen des Bologna-Prozesses auslaufen, eventuell auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit. Diese werden durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master ersetzt. Von 2011 an sollen diese Abschlüsse Standard sein. Ob dies für alle Fächer gelten soll und ob andere Studienabschlüsse wie das Staatsexamen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.

Bereits heute werden zahlreiche Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Deutschland sind dabei jedoch abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten, die in den Landeshochschulgesetzen geregelt sind und auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) aufbauen.

Bachelor und Masterabschlüsse erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse, sondern werden in wenige Fächergruppen unterteilt. Die Bezeichnung wird um of und den Zusatz der Fächergruppe ergänzt: Arts, Science, Engineering, Laws, Fine Arts, Music und Education. So wird beispielsweise der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. In Masterstudiengängen, die nicht auf einem Bachelor aufbauen, können auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden, dies ist abgesehen vom Master of Business Administration jedoch selten.

In Deutschland erlauben es manche Bundesländer – etwa Bayern – den Hochschulen, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Bakkalaureus bzw. Magister, zu verleihen. Der akademische Grad darf vom Absolventen jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden, ein wahlweises Benutzen der Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste ist nicht möglich.

Staatsexamen

Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sogenannte Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; die Prüfungen werden stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).

Weitere wissenschaftliche Abschlüsse

An kleineren – insbesondere kirchlichen – deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, gibt es den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.

Kirchliche Abschlüsse

Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung, das dem akademischen Grad des Diploms entspricht (Diplomtheologe, Dipl. theol.) und teilweise auch so angerechnet werden kann. Danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat (evangelisch) folgen, das mit dem Zweiten Kirchlichen Examen endet und mit der Ordination zum Beruf des Pastors führt. Siehe Theologie, Abschnitt Organisation und Lehrinstitutionen. In der katholischen Kirche folgt die pastorale Ausbildung, parallel dazu ab dem dritten Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon und nach Abschluss des Priesterseminars das Vikariat (katholisch).

Künstlerische Abschlüsse

An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade – häufig in Form des Diplomgrades – und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen. Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist zunächst – wie auch beim universitären Studium – die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs), siehe auch Regie, Bildhauerei.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. den Leitfaden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler von Hans-Otto Schenk: Die Examensarbeit, Göttingen 2005, mit Anleitungen zur Betreuung und zur Anfertigung von Examensarbeiten.
  2. vgl. duden.de
  3. Vgl. die Internetpräsenz der Universität Greifswald

Weblinks


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