Hochschulzugangsberechtigung
- Hochschulzugangsberechtigung
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Hochschulreife, Hochschulzugangsberechtigung, Studienberechtigung oder Studienzulassung sind Sammelbegriffe für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen; sie gilt gegenüber der Hochschule als Nachweis der Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.
Die Hochschulreife wird im allgemeinen durch die Reifeprüfung bestätigt, die meist noch in Rahmen der Sekundarschulbildung stattfindet, oder aber an einer anderen Bildungseinrichtung jeweils vor einer Kommission abgelegt wird.
Im deutschen Sprachraum existieren drei verschiedene Arten der Hochschulreife:
- Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur (Deutschland) bzw. die Matura (unter anderem Österreich, Schweiz), als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für sämtliche Studiengänge an Universitäten, Technische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen usw.
- Die Fachgebundene Hochschulreife (Deutschland: das Fachgebundene Abitur) als eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studienfächer an den universitären Hochschulen, aber sämtlicher Studienfächer an Fachhochschulen und nicht zum Hochschulbereich zählenden Berufsakademien.
- Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich das Fachabitur bzw. die Berufsmatura) als allgemeine Zugangsberechtigung Studiengänge an Fachhochschulen, Gesamthochschulen, Berufsakademien und bestimmten Studiengängen an Universitäten.
Die IHK-Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt ist der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt und berechtigt zur Aufnahme eines Hochschulstudiums, ohne dass Eignungstests oder Probezeiten absolviert werden müssen. Berufstätige, die mindestens eine zweijährige Ausbildung absolviert haben und eine dreijährige Berufserfahrung nachweisen können, haben ein fachgebundenes Zugangsrecht.
Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.
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