- Hofmohr
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Als Kammermohr (oder Hofmohr) bezeichnete man im deutschen Sprachraum seit dem 18. Jahrhundert bei Hofe einen Diener schwarzer Hautfarbe.
Menschen schwarzer Hautfarbe aus dem Orient, Afrika und Amerika wurden seit der Kolonialzeit oft als Kammerdiener oder Page nach Europa geholt bzw. verschleppt. Der Begriff ist als offizieller Terminus des Hofprotokolls erstmals 1747 im sächsischen Codex Augusteus belegt.[1]
Der prächtig ausstaffierte und livrierte Kammermohr diente dem Herrscher, kirchlichen Würdenträgern oder wohlhabenden Kaufleuten als exotisches Prestigeobjekt und Statussymbol. Er sollte den Reichtum und Luxus des eigenen Hauses zur Schau stellen. Vor allem versinnbildlichte der Kammerdiener aber die weltweiten Fernhandels- und Machtbeziehungen seines Eigentümers.
Bekannte Kammermohren waren unter anderem Anton Wilhelm Amo, Angelo Soliman, Ignatius Fortuna oder Abraham Petrowitsch Hannibal.
siehe auch
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