- Hoheit (Adelsprädikat)
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Hoheit ist ein Adelsprädikat, das insbesondere (männlichen und weiblichen) Herzogen zustand. Im deutschsprachigen Raum sind folgende Abstufungen zu unterscheiden:
- Kaiserliche und Königliche Hoheit für
- die Erzherzöge von Österreich
- den Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen 1871-1918
- Kaiserliche Hoheit für
- Großfürsten von Russland
- Königliche Hoheit für
- Großherzöge
- den Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha
(Dieses Prädikat war umstritten. Als Herzog hatte der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha eigentlich nur ein Anrecht auf das Prädikat „Hoheit“. Da einige Coburger Herzöge aber gleichzeitig auch Prinzen von Großbritannien und Irland waren, leitete sie den Anspruch auf die „Königliche Hoheit“ von diesem ausländischen Titel ab.) - die Anführer kurfürstlicher und herzoglicher Häuser
- Kinder von Königen
- Geschwister von Königen
- morganatische Ehepartner von Königen (bei entsprechender Verfügung)
- Kinder bestimmter Großherzöge
- Großherzogliche Hoheit für
- Kinder von Großherzögen
- Schwestern von Großherzögen
- Hoheit für
- Herzoge
- Geschwister von Königen
- Kinder von Großherzögen und Herzogen
- bestimmte Angehörige der Häuser Oldenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach
- den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen (Einzelfall)
- Entsprechungen in anderen Sprachen lauten Highness (englisch), Altesse (französisch), Altezza (italienisch) und Alteza (spanisch).
- Kaiserliche und Königliche Hoheit für
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