- Altare privilegiatum
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Ein privilegierter Altar (lat. altare privilegiatum) war der Altar einer katholischen Kirche, der mit bestimmten Privilegien verbunden war.
Wurde an einem "altare privilegiatum" eine Messe gefeiert, so wurde dem in der Intention gedachten Verstorbenen ein vollkommener Ablass zuteil. Das Privileg galt zeitlich beschränkt ("ad tempus") oder unbeschränkt ("in perpetuum"), täglich ("quotidianum") oder nur an bestimmten Tagen des Jahres. Das Privileg "quotidianum in perpetuum" wurde vom Heiligen Stuhl oder einer anderen zuständigen Autorität (Bischof, Abt, Prälat nullius, Ordensoberer usw.) verliehen (CIC1917, Can. 916). Es konnte an bestimmten Tagen (vierzigstündiges Gebet, Allerseelen) auf sämtliche Altäre einer Kirche ausgeweitet werden (CIC1917, Can. 917). Der privilegierte Altar wurde mit der Aufschrift "altare privilegiatum" und der entsprechenden Ergänzung versehen (CIC1917, Can. 918).
Im neuen Kirchenrecht (CIC1983) ist das altare privilegiatum nicht mehr erwähnt.
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