- Altbestand
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Der Altbestand bezeichnet im Bibliothekswesen die wertvollen historischen Bestände einer Bibliothek. Er bedarf in der Regel eines besonderen Schutzes zur Bestandserhaltung und ist deshalb oft nur eingeschränkt zugänglich und wird dauerhaft aufbewahrt. Im Archivwesen gilt das Gleiche für Archivalien.
Eine einheitliche Zeitgrenze als Definition der Zugehörigkeit zum Altbestandes existiert nicht. Im Handbuch der historischen Buchbestände werden Bücher vor dem Jahr 1900 berücksichtigt. Oft denkt man einschränkend an Bestände vor dem Säkularisationsumbruch um 1800. Für Paul Raabe reichte die Epoche des so genannten älteren Buchs bis 1830 (siehe Brinkhus).
Für Gerd Brinkhus (Universitätsbibliothek Tübingen) ist der historische Altbestand das Kapital der Bibliothek [...], mit der sie eine sehr heterogene Klientel von historisch philologisch arbeitenden Wissenschaftlern an sich bindet.
Neben den wissenschaftlichen Bibliotheken können auch die Bibliotheken aller anderen Bibliothekstypen Altbestände verwahren, beispielsweise alte Stadtbibliotheken.
Altbestände zählen zum Kulturgut (französisch: patrimoine), das als unveräußerlich gedacht wird.
Kritiker bemängeln, dass in modernen Bibliotheken der Altbestand zu kurz komme. Werden Altbestände in den Handel gegeben, wie dies 2002 bei den Altbestandsverkäufen der Nordelbischen Kirchenbibliothek Hamburg der Fall war, wird scharfe öffentliche Kritik laut, die auf die Vernichtung der historischen Zusammenhänge durch den Einzelverkauf hinweist. In die gleiche Richtung gehen auch die Vorwürfe an Eigentümer von Privatbibliotheken, die gewachsene historische Bestände auflösen. Ein prominentes Beispiel aus den letzten Jahren ist die seit 1999 auf Auktionen zerstreute Hofbibliothek Donaueschingen, eine historische Adelsbibliothek.
Nur vereinzelt wurden historische Altbestände als geschlossene Sammlungen mit dem Charakter eines Kulturdenkmals mit den Mitteln des Denkmalschutzes gesichert.
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