- Honor Imperii
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Honor Imperii (Ehre des Reiches) ist ein in der mediävistischen Forschung gebrauchter Terminus. Er ist seit der späten Salierzeit jedoch auch in Urkunden belegt.
Der Historiker Peter Rassow deutete den Begriff honor imperii als einen juristisch-politischen Zentralbegriff in der Politik des römisch-deutschen Königs und Kaisers Friedrich I. in den Jahren 1152 bis 1159. Rassow interpretierte den Begriff vor allem als „Hoheitsrecht“ und als politischen Rechtsanspruch. Seine Deutung bezog sich vor allem auf den Konstanzer Vertrag von 1153, in welchem der Begriff auftauchte. Der honor imperii beinhaltete demzufolge unter anderem Ansprüche des Reiches auf Unteritalien und auf die so genannten Mathildischen Güter in Mittelitalien. Rassows Interpretation war sehr einflussreich, blieb aber auch nicht ohne Widerspruch (wie die Rezension von Herbert Grundmann zeigte, der honor imperii als einen „vieldeutig unbestimmten Begriff“ bezeichnete).[1]
In jüngerer Zeit hat der Münchner Historiker Knut Görich den Begriff jedoch anders gedeutet. Görich zufolge war der honor kein rein juristischer Begriff, ihm kam vielmehr eine zentrale Rolle im Rahmen der symbolischen Kommunikation zu: Ehre als adliger Grundbegriff. Demzufolge waren Ehrverletzungen des Kaisers, wie er sie etwa durch die Mailänder erleben musste, gleichzeitig eine Verletzung der Würde des Reiches. Dementsprechend reagierte Barbarossa.[2]
Literatur
- Heinrich Appelt: Die Kaiseridee Friedrich Barbarossas. In: Gunter Wolf (Hrsg.): Friedrich Barbarossa. Wege der Forschung 390. Darmstadt 1975, S. 208–244. [Vgl. auch die weiteren Beiträge in diesem Band.]
- Knut Görich: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert. Darmstadt 2001, ISBN 3-534-15168-2.
- Peter Rassow: Honor imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152–1159. Darmstadt 1961 (ND von 1940).
Anmerkungen
- ↑ Rezension in Wolf, Friedrich Barbarossa; Zitat: ebd., S. 30.
- ↑ Siehe dazu Görichs umfangreiche Studie Die Ehre Friedrich Barbarossas. Vgl. auch die entsprechende Rezension in Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters.
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